Erfurt:BUND: Naturmonument Grünes Band darf nicht scheitern

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Erfurt (dpa/th) - Nach einem Gutachten kann die Ausweisung des ehemaligen DDR-Grenzstreifens als Naturmonument in Thüringen per Gesetz geregelt werden. Das habe eine rechtliche Prüfung im Auftrag des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) ergeben, sagte dessen Landesgeschäftsführer Burkhard Vogel am Montag in Erfurt. Zudem kämen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass auch ein 6500 Hektar großes Gebiet den Status als Naturmonument erhalten könne. In Thüringen verläuft mit 763 Kilometern mehr als die Hälfte des insgesamt rund 1400 Kilometer langen ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens, der Grünes Band genannt wird.

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Erfurt (dpa/th) - Nach einem Gutachten kann die Ausweisung des ehemaligen DDR-Grenzstreifens als Naturmonument in Thüringen per Gesetz geregelt werden. Das habe eine rechtliche Prüfung im Auftrag des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) ergeben, sagte dessen Landesgeschäftsführer Burkhard Vogel am Montag in Erfurt. Zudem kämen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass auch ein 6500 Hektar großes Gebiet den Status als Naturmonument erhalten könne. In Thüringen verläuft mit 763 Kilometern mehr als die Hälfte des insgesamt rund 1400 Kilometer langen ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens, der Grünes Band genannt wird.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der dem Grünen Band den Status als Nationales Naturmonument geben soll, stößt auf Widerstand und rechtliche Bedenken einiger Kommunen, aber auch des Bauern- und des Waldbesitzerverbandes. Er liegt bereits seit September 2017 dem Landtag vor.

Der ehemalige DDR-Grenzstreifen mit dem Todesstreifen und dem Kolonnenweg in Thüringen wäre das dritte Naturmonument in Deutschland nach einem Projekt in Mecklenburg-Vorpommern sowie einem im Rothaargebirge in Nordrhein-Westfalen, hieß es beim BUND. Die neue Schutzgebietskategorie Naturmonument war 2010 im Bundesnaturschutzgesetz geschaffen worden.

Für ein Thüringer Gesetz zum Schutz des ehemaligen Grenzstreifens, der inzwischen einige Lücken beispielsweise durch Grünlandbewirtschaftung aufweist, müsste seine herausragende Bedeutung für den Naturschutz und als Geschichtsdenkmal nachgewiesen sein, sagte der Gutachter Andras Lukas. Er verwiese darauf, dass der in Thüringen zwischen 50 bis 500 Meter breite Streifen als größter Biotopverbund gilt. Zudem handele es sich um ein geschichtsträchtiges Gebiet.

Ein Gesetz sei nötig, weil Thüringen wie einige andere Bundesländer im Landesnaturschutzgesetz nicht die Möglichkeit von Verordnungen vorsehe. „Es geht nur per Gesetz“, so der Jurist. Nach Einschätzung von Lukas wird die Planungshoheit der Kommunen durch den geplanten Schutzstatus für den Grenzstreifen nicht extrem beeinflusst, auch im Baurecht gebe es weiterhin einen Genehmigungsanspruch. Auch die Landwirtschaft sei nicht über Gebühr eingeschränkt. „Der Gesetzentwurf macht schon große Zugeständnisse.“

„Dass eine Ausweisung des Grünen Bandes als Naturmonument weiter verzögert oder gar verhindert wird, ist nicht hinnehmbar“, sagte der BUND-Landesgeschäftsführer. Mit Blick auf 30 Jahre Mauerfall im kommenden Jahr sei der Grenzstreifen „das einzige Mahnmal, das an den Grenzverlauf erinnert“.

Nach Angaben von Liana Geidezis, die das Projektbüro Grünes Band leitet, gibt es in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls Bestrebungen, den DDR-Grenzstreifen den besonderen Schutz als Naturmonument zu geben. Auf der östlichen und westlichen Seite des Grünen Bandes gebe es bereit rund 150 Naturschutzgebiete.

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