Hamburg:Senat stärkt Gedenkstättenarbeit in Hamburg

Hamburg (dpa/lno) - Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme wird vom 1. Januar 2020 an eine Stiftung öffentlichen Rechts. Bisher ist die Gedenkstätte Teil der Behörde für Kultur und Medien. Damit will der Hamburger Senat die Gedenkstättenarbeit in Hamburg stärken. In den vergangenen Jahren sei die städtische Erinnerungskultur, unter anderem durch die Entwicklung des Dokumentationszentrums "denk.mal Hannoverscher Bahnhof" und die Neugestaltung mehrerer neuer Gedenkstätten, weiter ausgebaut worden.

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Hamburg (dpa/lno) - Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme wird vom 1. Januar 2020 an eine Stiftung öffentlichen Rechts. Bisher ist die Gedenkstätte Teil der Behörde für Kultur und Medien. Damit will der Hamburger Senat die Gedenkstättenarbeit in Hamburg stärken. In den vergangenen Jahren sei die städtische Erinnerungskultur, unter anderem durch die Entwicklung des Dokumentationszentrums „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“ und die Neugestaltung mehrerer neuer Gedenkstätten, weiter ausgebaut worden.

„Über 70 Jahre nach dem Ende der NS-Gewaltherrschaft und in einer Zeit zunehmenden Populismus braucht es eine starke Erinnerungskultur und Gedenkstättenarbeit, die auch Stellung bezieht“, sagte Kultursenator Carsten Brosda (SPD) am Dienstag. „In Neuengamme konnte die Besucherzahl innerhalb von zehn Jahren auf 130 000 verdoppelt werden“, sagte Prof. Detlef Garbe, Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. „Von der neuen Organisationsstruktur erwarten wir, dass wir diesen Weg noch erfolgreicher werden fortsetzen können.“

Im KZ Neuengamme und seinen Außenlagern waren zwischen Dezember 1938 und Mai 1945 mehr als 100 000 Menschen als Häftlinge registriert worden, mindestens 42 900 Menschen kamen ums Leben.

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