Bad Freienwalde (dpa/bb) - Nach jahrelangem Rechtsstreit sind ehemalige Inhaftierte des DDR-Kindergefängnisses in Bad Freienwalde (Märkisch-Oderland) vom zuständigen Landgericht Frankfurt (Oder) rehabilitiert worden. Das Gericht habe in sogenannten Rehabilitationsverfahren Grundentscheidungen getroffen, sagte ein Sprecher am Montag. Diese seien Ausgangspunkt für weitere mögliche Verfahren - wenn es etwa um Haftentschädigung und Opferrente gehe.
Zuvor hatte der Verein „Kindergefängnis Bad Freienwalde“ die Entscheidung des Gerichts mitgeteilt. „Wir sind alle überglücklich, dass unsere Unterbringung im Kindergefängnis jetzt endlich als Unrecht anerkannt wird“, sagte Betroffenensprecher Roland Herrmann.
Das frühere Gefängnis in Bad Freienwalde wurde von 1968 an von der Jugendhilfe Frankfurt (Oder) genutzt, die es unter Beibehaltung des Gefängnischarakters zum Durchgangsheim umfunktionierte. Darin sollten nach Angaben des Vereins Kinder und Jugendliche, die auf einen Heimplatz warteten, für maximal 18 Tage untergebracht werden. Dieser Zeitraum wurde jedoch nur selten eingehalten. Viele Insassen waren unter unmenschlichen Bedingungen länger als ein halbes Jahr dort eingesperrt.