Fakten-Check Beschneidung:Harmloses Ritual oder Verletzung des Kindeswohls?

Debatte um das Beschneidungsurteil

Umstrittenes Ritual: Die Beschneidung eines männlichen Säuglings.

(Foto: dapd)

Zwei Entwürfe zur religiösen Beschneidung minderjähriger Jungen standen heute zur Entscheidung im Bundestag. Das Thema polarisiert: Kritikern wird unterstellt, sie seien islamophobe Antisemiten, Befürworter fühlen sich in ihrer Religionsausübung beschränkt. Ein Fakten-Check zu den wichtigsten Fragen in der Debatte.

Von Markus C. Schulte von Drach

Der Bundestag diskutierte am Mittwoch erneut über ein Gesetz, mit dem die Beschneidung minderjähriger Jungen aus nicht medzinischen Gründen geregelt werden soll. Zwei Entwürfe lagen vor. Derjenige der Bundesregierung überlässt die Entscheidung den Eltern - unabhängig von den Gründen. Der Eingriff muss jedoch nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Ein alternativer Entwurf einer Gruppe von Abgeordneten fordert, dass die Operation erst bei Jungen im Alter von 14 Jahren erfolgen darf - mit ihrer Einwilligung. In der Debatte wurden viele Argumente für und gegen die religiöse Beschneidung vorgebracht. Ein Fakten-Check.

Körperverletzung oder harmloser Eingriff?

In bestimmten Fällen wird eine Beschneidung als medizinisch notwendig betrachtet und dient damit ohne Frage dem Kindeswohl. Allerdings wird heute in Deutschland schon seltener beschnitten als in der Vergangenheit, man setzt stärker auf sanftere Methoden, um zum Beispiel eine Vorhautverengung zu behandeln.

Denn: Beim Abschneiden eines Teils der Vorhaut wird nicht nur ein nutzloser kleiner Hautfetzen entfernt. Es handelt sich bei der Vorhaut um ein hochsensibles Körperteil mit klaren Funktionen. Es schützt die Eichel und spielt eine wichtige Rolle für das sexuelle Lustempfinden des Mannes. Insbesondere in den USA wurde die Beschneidung deshalb auch als Mittel gegen die angeblich für die geistige Entwicklung gefährliche Masturbation etabliert.

Weil der Eingriff sehr schmerzhaft ist, empfehlen manche muslimische Ärzte inzwischen, die Beschneidung möglichst früh vorzunehmen. Allerdings empfinden auch Säuglinge Schmerzen und müssen lokal anästhesiert werden. Salben oder Zäpfchen reichen dazu nicht aus, wie eine australische Studie kürzlich berichtet hat. Deshalb ist es auch problematisch, wenn es einem Nichtarzt erlaubt sein soll, Jungen in den ersten sechs Monaten zu beschneiden. Ein solcher Beschneider darf laut Arzneimittelgesetz keine Betäubung vornehmen. Hier klafft eine Lücke im Gesetzentwurf der Bundesregierung, wie der Jurist Reinhard Merkel, Mitglied des Deutschen Ethikrats, feststellt.

Ob Beschneidungen dem Kindeswohl dienen, weil sie möglicherweise das Infektionsrisiko mit bestimmten Krankheitserreger herabsetzen, ist umstritten. Außerdem ist der Eingriff selbst nicht ohne Risiken. So kann es zum Beispiel zu Infektionen kommen, wie kürzlich Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, berichtete.

Die soziale und religiöse Dimension

Ein völlig anderer Apsekt des Kindeswohls hängt mit der Stellung des Individuums in einer bestimmten Gruppe zusammen. So ist es für Muslime eine religiöse Pflicht, dass Kinder beschnitten werden. Das unbeschnittene Kind würde demnach vor den Augen der übrigen - gläubigen - Muslime gewissermaßen einen Makel tragen. Ilhan Ilkilic, Mitglied des Deutschen Ethikrates, betont außerdem die soziale Dimension des Rituals. Es handele sich dabei um den Übergang von der Kindheit zur Adoleszenz. "Danach nimmt der beschnittene Junge intensiver am religiösen Leben teil und übernimmt Aufgaben und Verantwortung." Das passt allerdings nicht mit dem Vorschlag zusammen, die Kinder, die ja normalerweise auch lange vor dem tatsächlichen Beginn der Adoleszenz beschnitten werden, noch früher zu operieren.

Für Juden bedeutet die Beschneidung zum einen das Eingehen eines Bundes mit Gott. Wird dies dem Kind vorenthalten, indem man auf die Beschneidung verzichtet, so verhindert man gläubigen Juden zufolge, dass sie ein göttliches Geschenk erhalten. Außerdem gibt es einen sozialen Druck, da viele Äußerungen von prominenten Juden den Eindruck erwecken, mit Vorhaut sei man kein richtiger Jude.

Manche Gläubige sind deshalb besorgt, dass nicht beschnittene jüdische und muslimische Kinder der Gefahr der Stigmatisierung unterliegen, was das Kindeswohl beeinträchtigen könnte. Eine Stigmatisierung geht jedoch von der Gruppe aus, nicht vom Betroffenen. Es sind demnach auch die Gruppen, die diese Stigmatisierung verhindern könnten.

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