Sachkundenachweis:Wer muss zur Prüfung, wer nicht?

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Illustration: imago/Ikon Images, Bearbeitung SZ (Foto: N/A)

Manche Berufsgruppen sollen vom Test zum "zertifizierten Verwalter" befreit werden. Das sorgt für Unmut - aus guten Gründen.

Von Stephanie Schmidt

Das Ansehen der Verwalterinnen und Verwalter von Wohnanlagen in der Öffentlichkeit leidet seit Jahren darunter, dass der Beruf gesetzlich nicht geschützt ist. Ein Sachkundenachweis kann dabei helfen, das Image dieser Profession zu verbessern. Bestenfalls wirkt er wie ein Gütesiegel und signalisiert den Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft, dass sie von einer kompetenten Verwaltung betreut werden. Die Prüfungsgebühren für das Zertifikat werden ungefähr 400 Euro betragen. Manche Menschen werden dafür Vorbereitungskurse absolvieren müssen, die Zeit und Geld kosten. All dies heizt die Diskussion über die Frage an, wer dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt wird.

Ist das der Fall, muss man nicht zur Prüfung antreten. Das gilt laut der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) für diejenigen, die die "Befähigung zum Richteramt" besitzen, "einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt, eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau" oder "einen vergleichbaren Berufsabschluss" vorweisen können. Im Verordnungs-Entwurf für die Zertifizierung wird der Kreis von Personen, die nicht zur Prüfung antreten müssen, noch stärker eingeschränkt.

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In der Verordnung fehlen etliche Berufsprofile, die sich für die Gleichstellung eignen

Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), übt Kritik an den jeweiligen Definitionen: "Es ist fraglich, ob nur ein Jurist mit gerade abgeschlossenem zweitem Staatsexamen über das notwendige Fachwissen als Verwalter einer Eigentümergemeinschaft verfügt. Andere Studienabschlüsse sind mindestens genauso geeignet, von der Zertifizierung befreit zu werden - wie Architekten, Bauingenieure oder Betriebswirtschaftler."

Letztere Berufe tauchen aber in der Verordnung nicht auf, ebenso wenig wie etliche Berufsausbildungen sowie branchennahe Studienabschlüsse, die nach Ansicht des VDIV für eine Gleichstellung geeignet sind. Dazu gehören beispielsweise diplomierter Immobilienwirt oder -ökonom, Bachelor oder Master of Arts in Real Estate, Master of Science in Immobilienmanagement, Master of Laws in Immobilienrecht und viele andere. Eine Ungleichbehandlung bestimmter Berufsgruppen und Qualifikationen muss Kaßler zufolge "auf jeden Fall vermieden werden". Auch Julia Wagner, Referentin Recht beim Verband Haus & Grund Deutschland, hält die vorgesehenen Bestimmungen für zu eng gefasst: "In die Verordnung müssen weitere Berufe einbezogen werden, für die die vorgesehene Prüfung entfallen kann." Wagner und Kaßler betonen, dass auch der Geprüfte Immobilienfachwirt, ein IHK-Abschluss, in diese Kategorie gehöre.

Abgesehen davon sind Juristen, Architekten oder Ökonomen nicht zwangsläufig im Wohnungseigentumsrecht bewandert. Der VDIV schlägt daher vor, in der Verordnung zu verankern, dass neben bestimmten beruflichen Qualifikationen "mindestens 80 absolvierte Unterrichtsstunden zur WEG-Verwaltung" Voraussetzung dafür sein sollten, um sich von der Prüfung befreien zu lassen.

Diese Gleichstellungsdebatte wirft weitere Fragen auf: Für große Verwaltungsunternehmen sieht die Verordnung vor, dass sie sich dann als "zertifizierte Verwalter" bezeichnen dürfen, wenn sämtliche der bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit den Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben. Oder wenn mindestens die Hälfte des mit WEG-Themen betrauten Personals die Prüfung erfolgreich abgelegt hat und die übrigen einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind. Dazu müsste man aber ganz genau wissen, wer die Kriterien für die Gleichstellung erfüllt. Immerhin formuliert die Verordnung klar, wer kein Zertifikat braucht, etwa Hausmeister oder Arbeitskräfte, die sich um Sekretariatsaufgaben kümmern.

Wer zertifiziert ist oder nicht, können Wohnungseigner aktuell kaum nachvollziehen

Gerade angesichts der Personalfluktuation in Verwaltungsgesellschaften ist für Verbraucher kaum nachprüfbar, ob jene die Vorgaben zur Zertifizierung erfüllen. Gabriele Heinrich von Wohnen im Eigentum schlägt folgende Lösung vor: "Eigentümergemeinschaften müssen prüfen können, wer zertifiziert ist und wer nicht. Dafür wäre es optimal, wenn die IHK ein Register führen würde, in dem alle Einzelpersonen und Verwaltungsgesellschaften aufgeführt sind, die die Prüfung bestanden haben, beziehungsweise gleichgestellt sind."

Allerdings ist derzeit noch gar nicht gesichert, dass diejenigen, die dem "zertifizierten Verwalter" gleichgestellt sind, sich das auf ihre Fahnen schreiben dürfen. Julia Wagner spricht sich dafür aus, ihnen gegen geringe Gebühren zu bescheinigen, dass sie sich "zertifizierter Verwalter" nennen dürfen. "Sonst könnte das zu einer Marktverzerrung führen." Kaßler führt weitere Argumente an, die dafür sprechen, Verwaltern, die von der Prüfung befreit wurden, ein Zertifikat auszuhändigen: "Das beugt der Verunsicherung des Verbrauchers vor und hilft Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden."

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