Bundeskartellamt:Instrumente-Hersteller und Händler müssen Bußgeld zahlen

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Legendäres Instrument: Die Liebe von Jimi Hendrix zu seiner 1965 Fender Stratocaster war wohl so heiß, dass er sie bei einem Konzert 1967 ankokelte. (Foto: Gareth Cattermole/Getty)

Das musikalische Kartell: Instrumentenbauer zwangen Verkäufer über Jahre, Mindestpreise einzuhalten - bis das Bundeskartellamt einschritt.

Von Katharina Kutsche

In einem Verfahren wegen unerlaubter Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 21 Millionen Euro verhängt. Das teilte die Bonner Behörde am Donnerstag mit. Das Verfahren richtete sich gegen drei Hersteller von Musikinstrumenten - Yamaha, Roland und Fender - sowie die zwei Musikhändler Thomann aus dem oberfränkischen Burgebrach und Music Store aus Köln.

Der Vorwurf: Die drei Hersteller gaben Mindestpreise für ihre Produkte vor, etwa für Keyboards, Klaviere, Synthesizer und Gitarren. Wenn Music Store oder Thomann die Preise unterschritten, meldeten sich die Hersteller und forderten die Verkäufer auf, die Verkaufspreise anzupassen. In vielen Fällen sei das auch geschehen, so die Wettbewerbsbehörde. Yamaha und Roland setzten sogar teilweise eine sogenannte Price-Tracking-Software ein, um die Preisangaben zu überwachen.

Durchsuchung im April 2018

Die europäischen Arme der beiden japanischen Unternehmen agierten seit 2005 und 2006 auf diese Weise, Fender aus Scottsdale im US-Bundesstaat Arizona seit 2011. Hielten sich die Händler nicht an die Vorgaben, drohten ihnen die Instrumentenbauer mit Lieferstopps oder gekürzten Konditionen. Das Bundeskartellamt wirft ihnen daher vertikale Preisbindung vor. Zudem ermittelte die Behörde gegen Thomann und Music Store wegen horizontaler Preisabsprachen: Sie sollen Preiserhöhungen für einzelne Musikinstrumente und ergänzende Produkte abgesprochen haben.

Das Verfahren sei nach Hinweisen aus dem Markt eingeleitet worden, die Wettbewerbsbehörde habe im April 2018 bei den beteiligten Unternehmen durchsucht. Über Jahre hinweg haben die Hersteller und Händler systematisch darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. "Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern nicht nur an die betroffenen Unternehmen, sondern auch an die gesamte Musikinstrumente-Branche das klare Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung und von Preisabsprachen nicht toleriert werden."

Immerhin: Die fünf betroffenen Unternehmen haben teils umfassend mit der Kartellbehörde kooperiert, so das Amt. Die jeweiligen Einzelverfahren konnten in den vergangenen Monaten einvernehmlich beendet werden, das letzte vor rund zwei Wochen. Damit sind nun alle Bußgeldbescheide rechtskräftig. Ein Sprecher für Yamaha in Deutschland betonte, dass die Vorgänge vier Jahre zurückliegen und das Unternehmen die 4,1 Millionen Euro Bußgeld schon im vergangenen Geschäftsjahr verbucht habe.

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