Überhöhte Preise:Ab wann ist teuer zu teuer?

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München mit der Theatinerkirche: Manche Wohnungen sind hier mittlerweile so teuer, dass man an Wucher denken mag. Aber so einfach ist das nicht. (Foto: imago)

Wer glaubt, zu viel für etwas gezahlt zu haben, spricht gerne von Wucher. Aber was ist das eigentlich? Und: Können solche Geschäfte vor Gericht für nichtig erklärt werden? Ja - aber einfach ist das nicht. Ein Überblick.

Von Viktoria Spinrad

Die Wohnung in Münchner Bestlage, die mit 1200 Euro für 45 Quadratmeter mehr als doppelt so teuer ist, wie sie eigentlich sein dürfte. Der Schlüsseldienst, der für einmal aufsperren mehr als 400 Euro verlangt. Oder der Angestellte, der für einen Minikredit einen Jahreszins von fast 15 Prozent zahlen soll. "Wucher!", heißt es da schnell. Vor Gericht ist der Vorwurf aber schwer durchzusetzen, zu hoch liegt die juristische Messlatte für diesen Vorwurf. Doch was ist Wucher überhaupt? Ab wann gilt Wucher als Sittenwidrigkeit? Wo ist die Grenze zu "ein wenig überteuert"? Und sind die Gesetze hierzu überhaupt noch zeitgemäß? Ein aktueller Überblick über eine alte Idee.

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