Berlin:Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prüft Airbnb-Urteil

Berlin (dpa/bb) - Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen will ein Urteil zur Online-Unterkunftsvermittlung von Airbnb prüfen. Es sieht vor, dass das Unternehmen die Daten von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen herausgeben muss. "Wir freuen uns über das Urteil in München und werden jetzt die Urteilsbegründung abwarten", sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung am Freitag. Gegebenenfalls sollen daraus für Berlin Schlussfolgerungen gezogen werden. "Die Forderung Berlins an Airbnb zur Herausgabe der Anbieter besteht bereits seit langem, denn nur so ist es den Bezirksämtern möglich, gegen nichtgenehmigte Ferienwohnungsbetreiber vorzugehen."

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Berlin (dpa/bb) - Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen will ein Urteil zur Online-Unterkunftsvermittlung von Airbnb prüfen. Es sieht vor, dass das Unternehmen die Daten von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen herausgeben muss. „Wir freuen uns über das Urteil in München und werden jetzt die Urteilsbegründung abwarten“, sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung am Freitag. Gegebenenfalls sollen daraus für Berlin Schlussfolgerungen gezogen werden. „Die Forderung Berlins an Airbnb zur Herausgabe der Anbieter besteht bereits seit langem, denn nur so ist es den Bezirksämtern möglich, gegen nichtgenehmigte Ferienwohnungsbetreiber vorzugehen.“

Wie das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mitteilte, muss das US-Unternehmen der Stadt die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. Eine Klage des Unternehmens gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt wurde abgewiesen. Die Behörden können somit die Daten aller privater Airbnb-Unterkünfte anfordern, die im Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 länger als acht Wochen als Ferienwohnung angeboten worden sind.

Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten als zweckentfremdet - die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit.

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