Berlin:FDP-Fraktion erwägt Klage gegen Mietendeckel-Gesetz

Berlin (dpa/bb) - Die Berliner FDP-Fraktion kann sich beim geplanten Mietendeckel-Gesetz für eine Überprüfung den Gang vor Gericht vorstellen. "Sollte sich nach allen Prüfungen dieses Gesetz als verfassungswidrig erweisen, kann sich der Senat bereits auf ein Normenkontrollverfahren einstellen", sagte Fraktionschef Sebastian Czaja am Donnerstag.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Die Berliner FDP-Fraktion kann sich beim geplanten Mietendeckel-Gesetz für eine Überprüfung den Gang vor Gericht vorstellen. „Sollte sich nach allen Prüfungen dieses Gesetz als verfassungswidrig erweisen, kann sich der Senat bereits auf ein Normenkontrollverfahren einstellen“, sagte Fraktionschef Sebastian Czaja am Donnerstag.

Der rot-rot-grüne Senat beschloss am Dienstag Eckpunkte für einen noch zu erarbeitenden Gesetzentwurf zu einem Mietendeckel. Damit sollen die Mieten in Berlin fünf Jahre lang nicht steigen und überhöhte Mieten auf Antrag gesenkt werden können. Das soll dauerhaft bezahlbaren Wohnraum sichern. Hintergrund ist der angespannte Wohnungsmarkt in der Hauptstadt. Möglicherweise könnte das Gesetz nach der Abstimmung im Abgeordnetenhaus dann im Januar 2020 in Kraft treten. Berlin wäre bundesweit das erste Bundesland mit einem solchen Mietenstopp.

Im Falle, dass das Gesetz verabschiedet wird, wolle die Fraktion es zunächst selbst prüfen, hieß es weiter von der FDP. Wenn sie es als verfassungswidrig einstufe, soll eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gestellt werden.

Mit einem Normenkontrollverfahren kann überprüft werden, ob ein Landesgesetz mit der Verfassung von Berlin vereinbar ist. Im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof steht, dass ein Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses stammen muss - das sind 40. Czaja zeigte sich zuversichtlich, dass die Anzahl zusammenkommen würde.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: