Sozialleistungen:So viel Geld haben Hartz-IV-Empfänger zum Leben

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Vor allem Alleinerziehende müssen mit ihren Bezügen sorgsam umgehen. (Symbolbild) (Foto: picture alliance / Julian Strate)
  • Derzeit leben etwa 6,22 Millionen Menschen von der staatlichen Grundsicherung.
  • Ein Single verfügt im Schnitt über ein Haushaltsbudget von 783 Euro im Monat - für Familien mit Kindern wird es deutlich mehr.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war schon immer ein Mann des offenen Wortes. Das hat er auch bei der Diskussion über Armut in Deutschland bewiesen. "Hartz IV" sagte Spahn, "bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut."

Damit habe jeder das, "was er zum Leben braucht". Spahn hat aber auch gesagt, was seine Kritiker womöglich nicht bemerkt haben: "Mehr wäre immer besser." Nur, was haben Hartz-IV-Empfänger eigentlich wirklich zum Leben? Wie viel können sie ausgeben? Wie viel verdienen sie sich hinzu? Was zahlen ihnen die Jobcenter fürs Wohnen? Viel ist es nicht, aber mit jedem Kind steigen die Ansprüche deutlich. Das zeigen die Zahlen, die sich in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) finden lassen.

Derzeit leben etwa 6,22 Millionen Menschen von der staatlichen Grundsicherung Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Darunter sind etwa zwei Millionen Kinder unter 18 Jahren. Im Durchschnitt leben knapp zwei Personen in einem der 3,2 Millionen Haushalte, die auf diese Hilfe angewiesen sind.

Der Staat zahlt ihnen die sogenannte Regelleistung - für einen Alleinstehenden derzeit 416 Euro im Monat, für Kinder je nach Alter 240 bis 316 Euro - und übernimmt die Kosten für eine der Größe des Haushalts angemessene Unterkunft. Diese Ausgaben fürs Wohnen können regional jedoch sehr unterschiedlich sein, weil die Mieten zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern deutlich niedriger sind als in Oberbayern. Die Steuerzahler kosten die gesamten Hartz-IV-Leistungen im Jahr um die 40 Milliarden Euro.

Haushaltsbudget von 783 Euro

Was davon für einen Hartz-IV-Haushalt zum Leben zur Verfügung bleibt, kann die Nürnberger Bundesagentur genau vorrechnen. So verfügt ein Single im Durchschnitt über ein Haushaltsbudget von 783 Euro im Monat. Das setzt sich zusammen über die Regelleistung, davon abgezogen werden durchschnittlich fünf Euro für Sanktionen, weil der Hartz-IV-Empfänger bestimmten Pflichten nicht nachgekommen ist. 330 Euro gehen davon für die Miete und die Heizung weg. Obendrauf kommt aber noch das, was der Hilfebedürftige selbst zusätzlich verdient - und davon behalten darf.

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Oberhalb eines Freibetrags von 100 Euro im Monat werden laut BA 80 Prozent des Verdiensts mit Hartz IV verrechnet. Wegen dieser Zusatzverdienste ist das Haushaltsbudget mit 783 Euro geringfügig höher als der Anspruch auf die Leistungen von Jobcenter. Es handelt sich aber um Durchschnittswerte. Das heißt nicht, dass jeder Hartz-IV-Empfänger nebenbei jobbt oder Abzüge durch eine Sanktion hat. Tatsächlich gab es im Oktober vergangenen Jahres 1,16 Millionen Hartz-IV-Bezieher, die erwerbstätig waren und damit die staatliche Leistung aufstocken konnten.

Deutlich höher ist das Haushaltsbudget von Hartz-IV-Empfängern mit Kindern, nicht nur, weil es pro Kind extra Geld gibt. Alleinerziehende können zusätzlich eine monatliche Zulage von rund 250 Euro bekommen für den sogenannten "Mehrbedarf".

Haushaltsbudget mit zwei Kindern von gut 2100 Euro

Unterm Strich hat eine Alleinerziehende mit zwei Kindern im Durchschnitt 1672 Euro pro Monat zur Verfügung. Sie muss dafür aber schon 548 Euro für die Wohnung abknapsen. Noch höher ist das verfügbare Einkommen bei Paaren, die mit ihren Kindern in einem Hartz-IV-Haushalt leben. Hier beläuft sich das Haushaltsbudget mit zwei Kindern auf 2113 Euro.

Ob die Hartz-IV-Leistungen ausreichend sind, wird seit Jahren in Deutschland diskutiert. Die Caritas fordert zum Beispiel eine Erhöhung des Regelsatzes um 60 Euro monatlich. Nur so sei das Existenzminimum wirklich gewährleistet, rechnet der Sozialverband vor.

Wie viel Hartz-IV-Empfänger bekommen, hängt maßgeblich von einer groß angelegten Erhebung ab: Alle fünf Jahre führen 60 000 Haushalte für das Statistische Bundesamt Haushaltsbücher wie zu Omas Zeiten. Drei Monate lang halten sie penibel fest, wofür sie Geld ausgeben. Etwa 200 Positionen sind in dieser Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorgesehen, vom Waschmittel über die Telefongebühren bis zu Essen und Trinken.

Daraus werden die Regelsätze errechnet. So stecken in den 416 Euro für einen Alleinstehenden zum Beispiel für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 144,86 Euro, für Bekleidung und Schuhe 36,41 Euro, für die Gesundheitspflege 15,79 Euro - und für Bildung 1,06 Euro. Nicht vorgesehen sind Kosten für alkoholische Getränke und Tabakwaren. Hier unterstellt der Gesetzgeber schlicht, dass Hartz-IV-Empfänger dafür keinen Cent ausgeben.

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