Wettbewerbshüter gegen Online-Händler:Kartellamt nimmt Amazon ins Visier

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Das Bundeskartellamt befragt 2400 Händler, die ihre Waren bei Amazon anbieten.

(Foto: dpa)

Die Empörung über schlechte Arbeitsbedingungen an deutschen Amazon-Standorten ist noch nicht verstummt, da droht dem Online-Händler schon neuer Ärger: Das Bundeskartellamt untersucht, ob das Unternehmen mit seiner Preispolitik Konkurrenten und Kunden schadet.

Amazon steht im Verdacht, den Wettbewerb zwischen verschiedenen Marktplätzen im Internet zu beschränken. Das Bundeskartellamt hat deshalb nun eine Untersuchung eingeleitet, wie die Behörde mitteilte. Dabei geht es um den Amazon Marketplace, über den Händler ihre Waren anbieten können. Im Zentrum der Untersuchung steht die sogenannte Preisparitätsklausel. Diese untersagt Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen.

Das Verbot bezieht sich sowohl auf andere Internet-Marktplätze, wie etwa Ebay, als auch auf die eigenen Online-Shops der Händler. Die Klausel "kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Dies sei der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird. "Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten", so Mundt.

Außerdem können es die Bedingungen für neue Marktplätze schwierig machen, "neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen". Die Folge könne sein, dass "hohe Händlergebühren von Amazon durchgesetzt werden", erklärte das Bundeskartellamt. Dieses System könne "so insgesamt zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers" führen.

Um die Vorwürfe aufzuklären, befragt das Kartellamt nun von Mittwoch an 2400 Händler, die ihre Waren über den Amazon Marketplace anbieten. Die Erhebung soll umfangreiche Informationen zur Wirkung der Verträge liefern. Sollte sich der Verdacht bestätigten, könnte Amazon dazu verpflichtet werden, die strittige Klausel zu streichen, teilte das Kartellamt mit. Eine Geldstrafe droht aber nicht.

Das Geschäftsmodell von Amazon könnte aber beeinträchtigt werden. Der US-Konzern profitiert davon, dass viele Waren bei ihm exklusiv und preisgünstig zu erwerben sind.

Amazon ist mit Abstand der größten Onlinehändler in Deutschland, der Umsatz lag im vergangenen Jahr bei 6,5 Milliarden Euro. Etwa bei Unterhaltungselektronik oder Büchern wird der Marktanteil auf bis zu 25 Prozent geschätzt. Deutschland ist für die Amerikaner auch der wichtigste Auslandsmarkt, noch vor Japan oder Großbritannien.

Kritik an Arbeitsbedingungen in deutschen Logistikzentren

Das Unternehmen steht in Deutschland unter enormem Druck, seit die ARD-Dokumentation "Ausgeliefert - Leiharbeit bei Amazon" vergangene Woche ausgestrahlt worden war. Die Filmemacher Diana Löbl und Peter Onneken kritisieren die Arbeitsbedingungen in den deutschen Logistikzentren von Amazon. Aus ganz Europa sollen Menschen mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt worden sein, die dann bei Leiharbeitsfirmen angestellt wurden. Die Arbeiter seien in heruntergekommenen Ferienanlagen nahe den Logistikzentren untergebracht, kritisieren die Filmemacher.

Amazon hat inzwischen teilweise auf den öffentlichen Druck reagiert. Am Dienstag kündigte das Unternehmen dem Dienstleister, der für die Unterbringung der Arbeiter im hessischen Bad Hersfeld zuständig war. Auch der Sicherheitsdienst, der ausländische Arbeiter schikaniert und die Filmemacher bedrängt haben soll, wurde inzwischen entlassen.

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