Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung:Pflegevorsorgefonds greift zu kurz

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Bessere Leistungen und ein neuer Vorsorgefonds: Das sind die Kernpunkte für die Überarbeitung der Pflegeversicherung. Der Gesetzesentwurf soll zu mehr Generationengerechtigkeit führen - doch das tut er noch nicht.

Ein Gastbeitrag von David Bowles und Wolfgang Greiner

Wolfgang Greiner ist Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen der Bundesregierung sowie Mitglied in mehreren Beiräten großer Krankenkassen. Außerdem leitet er den Lehrstuhl "Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement" an der Universität Bielefeld. David Bowles ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement.

Eine Verbesserung der Leistungen und die Einführung eines Vorsorgefonds - das sind die Kernpunkte für die Überarbeitung der Pflegeversicherung. Der Gesetzesentwurf soll für mehr Generationengerechtigkeit sorgen, doch er greift zu kurz.

Wie soll die Pflegeversicherung umgestaltet werden? Mit dem Referentenentwurf sind erste Details zur geplanten Weiterentwicklung der Pflegeversicherung bekannt geworden. Neben Verbesserungen auf der Leistungsseite, also die Stärkung der häuslichen Pflege und Anpassung der Leistungshöhen, steht besonders die Einführung eines Vorsorgefonds im Mittelpunkt der Reformbemühungen. Hierzu wird der Beitragssatz um 0,30 Prozent zum Januar 2015 angehoben - 0,10 Prozentpunkte davon fließen in den Aufbau einer Rücklage, um die zukünftig steigenden Belastungen zu glätten und gerechter auf die Generationen zu verteilen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Aufbau des Vorsorgefonds über einen Zeitraum von 20 Jahren erfolgt und von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird.

Entlastung künftiger Generationen

Die Auflösung des Vermögens ab dem Jahr 2035 dient dann der Stabilisierung des Beitragssatzes - ein Prozess, für den ebenfalls 20 Jahre vorgesehen sind. Die Zuführung des Vermögens im Zeitraum 2035 bis 2055 ist dabei gleichbedeutend mit einer Entlastung zukünftiger Generationen. Eine andere Verwendung der Mittel soll gesetzlich ausgeschlossen und so vor Zugriffen der Politik geschützt werden.

Der Zeitraum der Vermögensauflösung spiegelt im Wesentlichen den Alterungsprozess der geburtenstarken Jahrgänge aus den fünfziger und sechziger Jahren wider.

Ab dem Jahr 2035 erreichen immer mehr Personen dieser Jahrgänge mit 75 Jahren und mehr ein Alter, in dem das Risiko der Pflegebedürftigkeit substanzielle Größenordnungen annimmt. Modellrechnungen zeigen, dass gerade in dieser Zeit die Zahl der Pflegebedürftigen besonders stark steigt und sich die finanzielle Situation verschärft - eine Entwicklung, die erst im Jahr 2060 (vorübergehend) abgeschlossen sein wird.

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