Versicherungen:Was zu tun ist, wenn die Versicherung nicht zahlt

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Lehnt die Krankenkasse ab, die Kosten einer Kur zu übernehmen, sollten Betroffene sich an den Widerspruchsausschuss der Kasse wenden. (Foto: Manfred Neubauer)

Ob ein Anbieter wirklich gut ist, stellt sich erst heraus, wenn er zahlen soll. Oft stellt er sich quer - doch Verbraucher können sich wehren.

Von der Finanztip-Redaktion

Nachdem ein Schaden entstanden ist, geht häufig das Gezerre mit der Versicherung los: Sie hakt nach, prüft und zahlt am Ende oft weniger als erhofft. Wer als Verbraucher seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, geht manchmal sogar ganz leer aus. Um das zu verhindern, sollten Versicherte einiges beachten:

1. Schaden unverzüglich melden

Oft verlangen es die Vertragsbedingungen, dass Betroffene etwaige Schäden unverzüglich der Versicherung melden. Wer das versäumt, bleibt möglicherweise auf seinen Kosten sitzen.

Beispiel Reiserücktritt: Vor dem Urlaub eines Ehepaars starb plötzlich der Mann. Ein extremer und scheinbar klarer Fall. Doch die Witwe meldete den Tod ihres Mannes erst Wochen später und stornierte auch die Reise zu spät. Der Versicherer weigerte sich daher, die Kosten zu tragen. Weder die Sachbearbeiter noch später die Richter ließen die trauer der Ehefrau als Entschuldigung zählen.

2. Keine Krankheit auslassen

Herrscht Uneinigkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), geht es für den Versicherten mitunter um die Existenz. Es geht in der Regel um viel Geld, wenn er sich mit der Versicherung darum streitet, ob er noch leistungsfähig genug für einen Job ist - oder eben nicht. Es kommt dann meistens genau darauf an, dass der Versicherte die Gesundheitsfragen vor Vertragsschluss korrekt beantwortet hat.

Hat er Vorerkrankungen verschwiegen, kann sich die Versicherung weigern, zu zahlen. Hier hilft nur Vorbeugen: Wer eine BU abschließt, sollte alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten und eine Rechtsschutzversicherung zusätzlich abschließen. Geht es darum, eine BU-Rente zu beantragen, hilft am besten ein Versicherungsberater.

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3. Auf Leistungen bestehen

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat sich möglicherweise schon einmal mit seiner Krankenkasse gestritten. Ob Kur, Rollstuhl oder Zahnersatz: Lehnt die Krankenkasse ab, die Kosten zu übernehmen, sollten Betroffene sich an den Widerspruchsausschuss der Kasse wenden. Falls auch dieser negativ entscheidet, bleibt nur noch das Sozialgericht. Weigert sich dagegen eine private Krankenversicherung (PKV), zu zahlen, kann womöglich der PKV-Ombudsmann helfen.

4. Nicht alles versichern

Bei Handy- oder Reisegepäckversicherungen beginnt das Problem meist schon im Vertrag. Die Policen versichern viel weniger, als gemeinhin vermutet wird. So ist eine Leistung der Handyversicherung nach Diebstahl oft ausgeschlossen. Und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reisegepäckversicherung fordern vom Versicherten "besondere Sorgfalt", zum Beispiel, dass der Koffer immer fest zwischen die Beine geklemmt wird. Da braucht man dann aber auch kaum noch eine Versicherung.

Der beste Tipp ist in diesem Fall, erst gar keine Versicherung abzuschließen. Weder fürs Handy noch fürs Gepäck ist sie besonders empfehlenswert. Wer bereits eine hat, sollte den Schaden mit Beweisfotos dokumentieren und genau aufschreiben, was passiert ist. Auch hier hilft im Zweifel der Ombudsmann.

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