Sobald ein Streit juristisch geklärt wird, kann es teuer werden. Oft fallen Tausende Euro an Kosten für einen Anwalt an. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung kann man sich dagegen absichern. Doch worauf sollte man bei so einer Versicherung achten? Auf der Suche nach dem richtigen Anbieter und einem günstigen Tarif können diese Tipps helfen:
Nicht zu sparsam sein
Rechtsschutz ist nicht gerade günstig. Wer eine Police sucht, deren Schutz nicht völlig löchrig ist, sollte etwa 300 Euro pro Jahr einplanen. Damit es nicht mehr als 350 Euro werden, gibt es ein paar Tipps: Es ist beispielsweise günstiger, den Beitrag jährlich einzuzahlen und eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Wer 250 Euro Selbstbeteiligung in Kauf nimmt, findet schon Versicherungen für 244 Euro (Single) beziehungsweise 279 Euro (Familie). Für einige Leistungen wie die telefonische Rechtsberatung wird keine Selbstbeteiligung fällig. Auch die anwaltliche Ersteinschätzung bleibt kostenlos, solange danach kein juristisches Vorgehen folgt.
Die richtige Kombination wählen
Nicht jeder muss für alles gewappnet sein und braucht gleich einen Rundum-Schutz. Die meisten Verträge funktionieren nach dem Baukastenprinzip mit vier Bereichen: Privatrecht, Beruf, Verkehr und Wohnen. Diese lassen sich unterschiedlich kombinieren. Wer häufig mit dem Auto unterwegs ist, braucht möglicherweise den Verkehrsrechtsschutz am meisten. Bei Ärger im Betrieb lohnt sich der Arbeitsrechtsschutz. Den gibt es allerdings nur in Kombination mit Privatrechtsschutz. Außerdem sollte man überprüfen, ob Teilbereiche nicht schon anderswo versichert sind, etwa durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, einem Mieterverein oder einem Autoklub.
Rechtzeitig abschließen
Erst streiten, dann eine Versicherung abschließen? Das funktioniert beim Rechtsschutz nicht. In vielen Fällen muss der Versicherungsnehmer drei Monate warten, bevor er überhaupt Leistungen in Anspruch nehmen kann. Für Konflikte, die schon vor Abschluss bestanden, zahlt die Versicherung ohnehin nicht. Außerdem gibt es spezielle Streitfragen, bei denen die Versicherung den Anwalt in der Regel nicht zahlt. Das sind zum Beispiel Konflikte rund um den Hausbau oder bei einer Scheidung.
Police sollte auch alle Straftaten abdecken
Ob unschuldig oder nicht: Jedem kann es passieren, dass ihm eine Straftat vorgeworfen wird. In solchen Fällen zahlen viele Versicherungen nur, wenn es um fahrlässige und weniger gravierende Rechtsverstöße geht. Entscheidend dafür, ob der Versicherer die Kosten für die Verteidigung übernimmt, ist aber allein, wie der Vorwurf lautet - und nicht, wer am Ende den Rechtsstreit gewinnt. Deshalb ist es besser, wenn die Police zunächst einmal alle Straftaten abdeckt. Stellt das Gericht dann einen Vorsatz fest, verlangt die Versicherung Geld zurück.
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Haftet die Versicherung auch, wenn es ums Geld geht?
Während alte Verträge noch Schutz boten, wenn Anleger falsch beraten wurden, ist Ärger rund um Kapitalanlagen mit Wertpapieren in neueren Rechtsschutzverträgen oft gar nicht oder nur begrenzt versichert. Wem dieser Schutz wichtig ist, sollte prüfen, ob die Versicherung ihn abdeckt.
Gibt es eine Deckungszusage?
Um nicht auf den Anwaltskosten sitzenzubleiben, ist eine sogenannte Deckungszusage von der Versicherung nötig. Normalerweise kümmert sich der Anwalt darum. Manchmal weigert sich die Versicherung zu zahlen, etwa wenn sie in dem Prozess wenig Chancen auf einen Erfolg sieht. Dann hilft nur Hartnäckigkeit: Eine solche Entscheidung lässt sich anfechten - indem der Anwalt eine stichhaltige Begründung nachschiebt (Stichentscheid) oder ein Gutachter den Fall einschätzt. Hilft das nicht, bleibt die Möglichkeit zur Klage oder das Einschalten des Versicherungsombudsmanns.