Verkehr:Wie oft müssen Rettungsfahrzeuge zur Hauptuntersuchung?

Essen (dpa/tmn) - Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste müssen ihre Fahrzeuge regelmäßig zur Kfz-Hauptuntersuchung vorfahren. Werden mit den Wagen Personen befördert, werden sie jährlich untersucht.

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Essen (dpa/tmn) - Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste müssen ihre Fahrzeuge regelmäßig zur Kfz-Hauptuntersuchung vorfahren. Werden mit den Wagen Personen befördert, werden sie jährlich untersucht.

Auch Rettungsfahrzeuge müssen regelmäßig geprüft werden. Und zum Teil sind auch für sie Zwischenuntersuchungen Pflicht. So müssen Polizeiwagen alle zwei Jahre zur Kfz-Hauptuntersuchung HU - genau wie Otto Normalautofahrer. Krankenwagen müssen wie Taxis jährlich zur Hauptuntersuchung, weil für sie das Personenbeförderungsrecht gilt, erläutert der TÜV Nord.

Alle schweren Fahrzeuge der Feuerwehr, die keine Rettungsfahrzeuge für Personen sind, werden nur halb so oft geprüft, also in der Regel alle zwei Jahre. Ausgenommen von diesen Regelungen und Fristen sind laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) lediglich die Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei. Bei vielen Einsatzfahrzeugen ist der Umfang dessen, was alles geprüft werden muss, etwas größer: Dazu gehören zum Beispiel das Martinshorn oder spezielle Sicherungseinrichtungen.

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