Verkehr - Schwerin:Verkehrssünder bescheren Kommunen 2022 höhere Einnahmen

Verkehr - Schwerin: Ein Knöllchen steckt bei Regen unter dem Scheibenwischer eines Autos, das falsch geparkt wurde. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Ein Knöllchen steckt bei Regen unter dem Scheibenwischer eines Autos, das falsch geparkt wurde. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Die Einnahmen der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern durch Bußgelder im Straßenverkehr haben nach der Neufassung des Bußgeldkatalogs im November 2021 angezogen. Am meisten Geld wanderte in die Kassen des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Hier seien die Zahlungen im Vergleich der ersten Halbjahre 2021 und 2022 von 1,9 Millionen Euro auf 3,2 Millionen Euro gestiegen, teilte die Kreisverwaltung in Parchim mit. Die Zahl der Bußgeldverfahren sei hingegen nur von rund 39.000 auf rund 49.600 gewachsen.

Ähnlich gestaltet es sich auch im Rest des Landes: In der Landeshauptstadt Schwerin ging es den Angaben nach von 682.000 Euro auf 1,1 Millionen Euro nach oben, in Vorpommern-Greifswald von 1,1 auf rund 1,9 Millionen Euro. Die Stadt und der Landkreis Rostock konnten keine Zahlen liefern.

Die Kommunalverwaltungen mahnen jedoch zu einer behutsamen Interpretation der Daten: Im Jahr 2021 habe es wegen der pandemiebedingten Einschränkungen ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen gegeben, hieß es von einem Sprecher des Kreises Mecklenburgische Seenplatte. Hierzu gehöre der Lockdown, die vermehrte Arbeit im Homeoffice und der Rückgang der Touristenzahlen. Auch darüber hinaus kann man aus Sicht der Behörden durch einen Vergleich von nur zwei Jahren noch keine Rückschlüsse ziehen, inwieweit die höheren Strafen eine Wirkung auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer haben.

Im November 2021 war der neue Bußgeldkatalog nach zähen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten. Wer beispielsweise rechtswidrig auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe parkt, dem können bis zu 110 Euro Strafe drohen. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, können noch deutlich höhere Strafen fällig werden. Wer innerorts 11 bis 15 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt, muss 50 Euro (bisher 25 Euro) zahlen, wer 16 bis 20 km/h zu schnell ist, zahlt 70 Euro (statt 35 Euro).

© dpa-infocom, dpa:220817-99-413429/2

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