Neustadt an der Weinstraße:373 Punkte in Flensburg: Fahrer muss mit Haft rechnen

Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) - Nach einer erneuten Spritztour ohne gültigen Führerschein muss ein Autofahrer mit bereits 373 Punkten in Flensburg mit einem Prozess und wohl auch mit einer Haftstrafe rechnen. Die Polizei stelle für die Staatsanwaltschaft derzeit eine Akte zusammen, sagte ein Behördensprecher in Neustadt an der Weinstraße am Mittwoch. Die Polizei der pfälzischen Stadt konnte dem 37-Jährigen nach eigenen Angaben bisher mehr als 150 rechtswidrige Fahrten nachweisen - "für jede gab es zwei Punkte." Zudem soll sich der Mann aus Speyer mit einem ungültigen italienischen Führerschein erfolgreich um eine Stelle als Berufsfahrer beworben haben.

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Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) - Nach einer erneuten Spritztour ohne gültigen Führerschein muss ein Autofahrer mit bereits 373 Punkten in Flensburg mit einem Prozess und wohl auch mit einer Haftstrafe rechnen. Die Polizei stelle für die Staatsanwaltschaft derzeit eine Akte zusammen, sagte ein Behördensprecher in Neustadt an der Weinstraße am Mittwoch. Die Polizei der pfälzischen Stadt konnte dem 37-Jährigen nach eigenen Angaben bisher mehr als 150 rechtswidrige Fahrten nachweisen - „für jede gab es zwei Punkte.“ Zudem soll sich der Mann aus Speyer mit einem ungültigen italienischen Führerschein erfolgreich um eine Stelle als Berufsfahrer beworben haben.

Die Polizei habe den Mann am Dienstag auf frischer Tat in einem SUV ertappt und den etwa 35 000 Euro teuren Wagen beschlagnahmt. „Durch seine vielen Fahrten ohne Fahrerlaubnis hat er in der Flensburger Verkehrssünderkartei bereits 373 Punkte angesammelt“, sagte ein Polizeisprecher. Eine frühere Bewährungsstrafe habe den Mann wohl nicht abschrecken können - nun müsse er vermutlich ins Gefängnis.

Zu den 373 Punkten teilte das Kraftfahrt-Bundesamt auf Anfrage mit, rein rechnerisch könnten die Häufigkeit eines Verstoßes und die dafür vorgesehenen Schritte zu einem erhöhten Punktwert führen. Die entsprechenden Maßnahmen würden von den lokalen Behörden ergriffen.

Ein Rechtsexperte aus der Pfalz schloss eine Gefängnisstrafe für den Fahrer nicht aus. Außer dem vorsätzlichen Fahren ohne Führerschein sei - wegen des ungültigen italienischen Führerscheins - eine Anklage wegen Urkundenfälschung denkbar. Da sich der Beschuldigte in Bewährung befinde, sei das Risiko einer Haftstrafe „deutlich höher“.

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