Verkehr - Mainz:Mittelrheinbrücke: Gutachten lässt Streitfrage offen

Mainz (dpa/lrs) - Ein Gutachten des rheinland-pfälzischen Landtags lässt die Streitfrage offen, ob die geplante Mittelrheinbrücke nahe dem Loreley-Felsen eine Landes- oder Kreisstraße ist. Derzeit dürfte die für eine Landesstraße erforderliche Funktion als Verkehrsnetz mit Bundesfernstraßen und die Verkehrsbedeutung der Brücke "nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen sein", heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes für die AfD-Fraktion. Offen bleibe auch, ob die Brücke unter die Kategorie der Kreisstraße zu fassen wäre. Eine Verkehrsuntersuchung von 2009 sei nicht aussagekräftig.

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Mainz (dpa/lrs) - Ein Gutachten des rheinland-pfälzischen Landtags lässt die Streitfrage offen, ob die geplante Mittelrheinbrücke nahe dem Loreley-Felsen eine Landes- oder Kreisstraße ist. Derzeit dürfte die für eine Landesstraße erforderliche Funktion als Verkehrsnetz mit Bundesfernstraßen und die Verkehrsbedeutung der Brücke "nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen sein", heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes für die AfD-Fraktion. Offen bleibe auch, ob die Brücke unter die Kategorie der Kreisstraße zu fassen wäre. Eine Verkehrsuntersuchung von 2009 sei nicht aussagekräftig.

Das Gutachten hält eine neue Untersuchung für notwendig. Die AfD-Fraktion wies darauf hin, dass das Gutachten Anhaltspunkte in Planungsprogrammen für eine Landesstraße sehe. Der Parlamentarische Geschäftsführer Jan Bollinger kündigte an, dass seine Fraktion nächste Woche im Landtag ein neues Gutachten beantragen werde.

Rhein-Hunsrück-Landrat Marlon Bröhr (CDU) und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) streiten um die Einstufung des Projekts zwischen St. Goar und St. Goarshausen. Wissing plant die Brücke als Kreisstraße und bietet Landeszuschüsse. Bröhr sieht sie als Landesstraße, um den Kreis nicht finanziell zu überfordern. Am kommenden Dienstag befasst sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit der Frage, ob die Planung der Brücke auf die Tagesordnung des Rhein-Hunsrück-Kreistags kommen soll.

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