Lübeck:Wenden in Rettungsgasse: Polizei identifiziert zehn Fahrer

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Lübeck (dpa/lno) - Die Polizei hat zehn Autofahrer ermittelt, die nach einem schweren Auffahrunfall im Mai auf der A1 bei Lübeck in der Rettungsgasse gewendet hatten. Die Fahrer erhalten ein Bußgeld von 400 Euro - doppelt so viel wie üblich - sowie einen Monat Regelfahrverbot. Eine Bußgeldstelle könne den Betrag verdoppeln, wenn nicht nur fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt werde, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

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Lübeck (dpa/lno) - Die Polizei hat zehn Autofahrer ermittelt, die nach einem schweren Auffahrunfall im Mai auf der A1 bei Lübeck in der Rettungsgasse gewendet hatten. Die Fahrer erhalten ein Bußgeld von 400 Euro - doppelt so viel wie üblich - sowie einen Monat Regelfahrverbot. Eine Bußgeldstelle könne den Betrag verdoppeln, wenn nicht nur fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt werde, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Die Polizei hatte nach dem Unfall am 14. Mai zahlreiche Hinweise auf Fahrer erhalten, die durch die Rettungsgasse zum Kreuz Lübeck zurückgefahren waren. Unter den Hinweisen waren auch Videosequenzen. Durch den Unfall entstand auf der A 1 ein kilometerlanger Stau, den offenbar einige Autofahrer widerrechtlich umgehen wollten.

Wer im Stau nach einem Unfall in der Rettungsgasse seinen Wagen wendet, sollte nach dem Willen der SPD seinen Führerschein künftig zwingend abgeben müssen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Landtagsfraktion wird an diesem Donnerstag im Parlament beraten. Mit solchem Verhalten würden die Rettungsdienste gefährdet und die schnelle Versorgung von Unfallopfern behindert, begründet die SPD ihren Vorstoß. Wer sich so verhalte, müsse mit einem Fahrverbot bestraft werden und dürfe nicht nur mit einer Geldstrafe davonkommen.

Weil sie nicht wie vorgeschrieben eine Rettungsgasse gebildet hatten, sind seit Herbst 2017 rund 1700 Autofahrer in der Flensburger Verkehrssünderdatei erfasst worden. Zur Abschreckung waren die Bußgelder am 6. Oktober 2017 erhöht worden. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Gasse bildet, muss inzwischen statt bisher 20 Euro mindestens 200 Euro berappen - und in schweren Fällen neben einer Geldstrafe mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

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