Frankfurt am Main:Tempomessung in Main-Kinzig-Gemeinde unzulässig

Ein mobiles Blitzgerät im Kofferraum. (Foto: Lino Mirgeler/Archivbild)

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat die Verkehrsüberwachung durch einen privaten Dienstleister in der Gemeinde Hammersbach (Main-Kinzig-Kreis) für...

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat die Verkehrsüberwachung durch einen privaten Dienstleister in der Gemeinde Hammersbach (Main-Kinzig-Kreis) für unzulässig erklärt. Mit dem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss vom 27. November unterstrich das OLG seine Grundsatzentscheidung vom 6. November, der zufolge Städte und Gemeinden Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nicht an private Firmen übertragen dürfen.

In dem aktuellen Fall waren gegen den Betroffenen ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot erlassen worden, nachdem er in Hammersbach zu schnell gefahren war. Das Amtsgericht Hanau hatte den Fahrer auf seinen Einspruch hin freigesprochen, weil die Tempomessungen im Rahmen einer „unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung“ durchgeführt wurden. Dem Urteil des Amtsgerichts zufolge habe der private Dienstleister zunächst 70 Prozent der Buß- und Verwarngelder für sich behalten dürfen. Als dies bekannt wurde, habe die Gemeinde Hammersbach das System beibehalten und lediglich die Bezahlung des Dienstleisters umgestellt. (Az. 2 Ss-Owi 1092/19)

Das OLG Frankfurt bestätigte mit seinem Beschluss das Urteil des Amtsgerichts. Neben Hammersbach seien auch Niederdorfelden und Schöneck von dem Beschluss betroffen, da in diesen Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises die Verkehrsüberwachung auf ähnliche Weise durchgeführt worden sei.

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