Frankfurt am Main:Frankfurt setzt mehr Straßenbahnen ein: Aber Fahrzeuge knapp

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Stadt Frankfurt weitet das Angebot im Straßenbahn-Verkehr aus. Neben den Linien 11 und 12 werde eine dritte Straßenbahn ins Gallusviertel fahren, teilte die Nahverkehrsgesellschaft traffiQ am Mittwoch mit. Die Linie 14 soll zum Fahrplanwechsel ab 9. Dezember über Römer/Paulskirche und Hauptbahnhof ins Gallus im Westen der Stadt fahren, während die Linie 18 ihre Strecke zum Bahnhof Louisa im Süden übernimmt. Grund sei, dass sich das Gallusviertel in den vergangenen Jahren rasant entwickelt habe, sagte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD).

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Stadt Frankfurt weitet das Angebot im Straßenbahn-Verkehr aus. Neben den Linien 11 und 12 werde eine dritte Straßenbahn ins Gallusviertel fahren, teilte die Nahverkehrsgesellschaft traffiQ am Mittwoch mit. Die Linie 14 soll zum Fahrplanwechsel ab 9. Dezember über Römer/Paulskirche und Hauptbahnhof ins Gallus im Westen der Stadt fahren, während die Linie 18 ihre Strecke zum Bahnhof Louisa im Süden übernimmt. Grund sei, dass sich das Gallusviertel in den vergangenen Jahren rasant entwickelt habe, sagte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD).

Für die Ausweitung des Angebots werden zusätzliche Bahnen benötigt - diese seien zwar schon bestellt, würden aber erst im Jahr 2020 geliefert. Bis dahin muss die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) auf fünf ältere, nicht-barrierefreie Bahnen zurückgreifen, die im Berufsverkehr auf den Linien 17 und 18 eingesetzt werden.

Die fehlenden Fahrzeuge könnten auch ein Thema werden, wenn ältere Diesel-Autos nicht mehr in der Frankfurter Innenstadt fahren dürften, sagte Oesterling. „Es wird notwendig sein, dass Rad- und Bahnverkehr die Verkehrsteilnehmer auffangen.“ Aktuell habe man dazu aber nicht die notwendigen Kapazitäten, sagte Oesterling.

Fahrern älterer Dieselautos droht in Frankfurt ein großflächiges Fahrverbot. Von Februar 2019 an könnten Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen sein, vom 1. September an auch Euro-5-Diesel. Die Landesregierung hat gegen das Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel beantragt.

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