Verkehr:Ein kleineres Nutzvolumen als der Tankinhalt ist kein Mangel

Berlin (dpa/tmn) - Lässt sich nicht das gesamte Tankvolumen eines Autos nutzen, so stellt das keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

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Berlin (dpa/tmn) - Lässt sich nicht das gesamte Tankvolumen eines Autos nutzen, so stellt das keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Im konkreten Fall hatte der Kläger einen Porsche 911 Turbo S Cabrio gekauft, dessen Tank laut Katalog 67 Liter fasst. Nach einem Verbrauch von 59 Litern meldete der Bordcomputer allerdings Null Kilometer Restreichweite. Der Käufer konnte somit nicht das gesamte Tankvolumen nutzen. Tankkonstruktion, Inhaltsmessung und Erfassung der Restreichweite waren seiner Ansicht nach mangelhaft. Er forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages und klagte.

Das Gericht sah allerdings keinen Mangel (Az.: 28 U 165/13). Um keine gefährlichen Schwebstoffe anzusaugen, könne die Benzinpumpe auf eine Restmenge nicht zugreifen, befanden die Richter. Die Anzeige der Restreichweite sei auch mängelfrei, denn sie ignoriere bewusst eine gewisse Menge Benzin. Das soll laut Gericht beispielsweise in sportlich gefahrenen Kurven verhindern, dass Luft angesaugt wird, was einen Motorschaden nach sich ziehen könnte.

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