Verkehr:BGH: Zweimal zu schnell - nur einmal Fahrverbot

Karlsruhe (dpa) - Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das stellt der Bundesgerichtshof in einem Beschluss klar.

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Karlsruhe (dpa) - Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das stellt der Bundesgerichtshof in einem Beschluss klar.

Der Mann war auf der Autobahn bei erlaubten 100 Stundenkilometern binnen zwei Monaten einmal mit mehr als 160 und einmal mit mindestens 150 Stundenkilometern geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hatte ihn dafür in einem Aufwasch zu zwei Geldstrafen verurteilt und jeweils einen Monat Fahrverbot verhängt.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter war das vom Gesetzgeber aber so nicht gedacht. Sonst wäre das ausdrücklich so geregelt. Das Fahrverbot solle „als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme“ wirken. Deshalb sei es sinnvoll, sich alle Überschreitungen zusammen anzuschauen und nur ein Fahrverbot zu verhängen. (Az. StR 227/15)

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