Urteil zum Braunkohletagebau Garzweiler II:Verfassungsgericht stärkt Rechtsschutz bei Enteignung

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Ein Schaufelradbagger im Braunkohletagebau bei Garzweiler (Foto: Wolfgang Ratty/Reuters)

Enteignung ja - aber mit Auflagen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Bürgern gestärkt, die wegen großer Bergbauprojekte von Umsiedlung bedroht sind. Es ist aber nur ein kleiner Sieg für betroffene Einwohner. Generelle Bedenken gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II hat das Gericht nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz von Bürgern gestärkt, die wegen großer Bergbauprojekte von Enteignung und Umsiedlung bedroht sind. Die beiden Klagen gegen den nordrhein-westfälischen Braunkohletagebau Garzweiler sind dennoch überwiegend gescheitert. Bei einer Klage stellte das Gericht zwar fest, dass die Enteignung einer Streuobstwiese Grundrechte verletzt hat, das Grundstück werde jedoch nicht an den Eigentümer, den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zurückgegeben, heißt es in dem Urteil. Die Enteignung sei nicht rückgängig zu machen.

Die Richter billigten den Braunkohletagebau Garzweiler II bei Erkelenz. Dessen Zulassung sei wegen des Gemeinwohlbelangs der Energieversorgung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Bereits im Zulassungsverfahren müssen Behörden künftig auch die privaten Belange betroffener Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen. Von Umsiedlungen und Enteignungen betroffene Bürger müssten ihre Klagerechte schon in einem frühen Stadium geltend machen können. Außer dem BUND hatte ein Bürger geklagt, der für den Ausbau der Kohlegrube Garzweiler II zwangsumgesiedelt werden sollte.

Um den Braunkohletagebau Garzweiler II gibt es seit Jahren politischen und juristischen Streit. Die dort geförderte Braunkohle soll nach Plänen des Energiekonzerns RWE noch für Jahrzehnte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leisten.

Doch das hat seinen Preis. Ganze Dörfer müssen weichen, damit die gigantischen, bis zu 96 Meter hohen und 13.500 Tonnen schweren Schaufelradbagger die Erde abtragen können. Die Braunkohleflöze liegen in bis zu 210 Meter Tiefe. Insgesamt hat der 2006 in Betrieb genommene Tagebau eine Größe von 48 Quadratkilometern. Das entspricht der Fläche von etwa 6500 Fußballfeldern.

Bis 2045 sollen dort nach den bisherigen Planungen rund 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle abgebaut werden. Dafür müssten in den kommenden Jahrzehnten allerdings zwölf Dörfer und insgesamt 7600 Bürger dem Tagebau weichen. Der Abbau ist nicht nur wegen des "Landschaftsverbrauchs" umstritten, Braunkohleverstromung gilt wegen der hohen CO₂-Emissionen auch als besonders klimaschädlich.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/Reuters/mahu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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