Tourismus:Gericht erlaubt Airbnb-Vermietung - in Ausnahmefällen

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  • In Berlin steigen die Mieten. Auch weil viele Wohnungen zeitweise an Touristen vermietet werden.
  • Das ist seit Mai nicht mehr erlaubt. Doch nun schafft ein Berliner Gericht eine Sonderregelung.

Von Benedikt Müller

Sie wohnen in Rostock, Dänemark und Italien, doch sie haben eine Zweitwohnung in Berlin. Und wenn die drei Eigentümer gerade nicht in der deutschen Hauptstadt weilen, lassen sie Touristen für einige Tage in ihrer Zweitwohnung leben. Ein unbedenklicher Nebenverdienst? Nein, sagt die Stadt Berlin, die sich dem Kampf gegen Wohnungsnot und steigende Mieten verpflichtet hat. Seit Mai ist es in der Hauptstadt nicht mehr erlaubt, Wohnungen immer wieder zeitweise an Touristen zu vermieten. Und dieses Verbot der "Zweckentfremdung" sollte auch für die drei Eigentümer aus Rostock, Dänemark und Italien gelten.

Doch nun hat das Verwaltungsgericht Berlin die strengen Regeln aufgeweicht, zumindest für die Eigentümer von Zweitwohnungen. In solchen Fällen müssen die Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht überraschend. Denn die Eigentümer aus Rostock, Dänemark und Italien nutzen ihre Zweitwohnungen regelmäßig selbst, wenn sie - geschäftlich oder privat - in Berlin sind. Deshalb wird der Stadt Berlin kein Wohnraum entzogen, wenn sie ihre Zweitwohnungen tageweise über Plattformen wie Airbnb oder Wimdu vermieten: Sie ständen sonst einfach leer.

In Berlin werden etwa 12 000 Wohnungen tageweise an Touristen vermietet

Damit widersprach das Verwaltungsgericht den Bezirksämtern Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg. Dort hatten die drei Vermieter Ausnahmegenehmigungen beantragt. Doch das lehnten die Ämter ab. Somit hätten den Eigentümern Bußgelder von bis zu 100 000 Euro gedroht, wenn sie bei einer Vermietung an Touristen erwischt worden wären.

Die Entscheidung überrascht insofern, als dass die Berliner Verwaltungsrichter bislang in etwa 100 Fällen anders entschieden haben und das Verbot der Zweckentfremdung nicht kippten. Doch handelte es sich dabei nicht um selbstgenutzte Zweitwohnungen, sondern um Apartments, in denen sich zum Teil gar keine persönlichen Gegenstände der Eigentümer befanden. Alleine in Berlin werden etwa 12 000 Wohnungen immer wieder tageweise an Touristen vermietet, schätzt die Stadt. Der Grund liegt auf der Hand: Es lässt sich damit mehr Geld verdienen als mit einer langfristigen Vermietung. In mehr als 120 Streitfällen steht eine Entscheidung der Berliner Richter noch aus. "Jeder Einzelfall muss genau geprüft werden", heißt es beim Verwaltungsgericht.

Hintergrund der umstrittenen Regelungen ist, dass immer mehr Städtereisende günstige Unterkünfte über Plattformen wie Airbnb oder Wimdu buchen, statt in Hotels zu übernachten. Doch das Phänomen ist vor allem in Städten und Vierteln beliebt, in denen Wohnungen ohnehin knapp sind und Mieten stark steigen. Inzwischen gehen auch Hamburg, München, Köln und andere Städte mit Verordnungen gegen die "Zweckentfremdung" von Wohnungen vor.

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