Telekommunikation:Landgericht untersagt Ubers Mietwagen-Service in Berlin

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Berlin (dpa) - Die Taxi-Branche hat dem Umstrittenen Fahrdienst-Vermittler Uber einen weiteren Dämpfer in Berlin verpasst. Das Landgericht untersagte hatte den Betrieb des Dienstes UberBlack, bei dem über das Internet Fahrgäste an Fahrer mit Mietwagen vermittelt werden.

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Berlin (dpa) - Die Taxi-Branche hat dem Umstrittenen Fahrdienst-Vermittler Uber einen weiteren Dämpfer in Berlin verpasst. Das Landgericht untersagte hatte den Betrieb des Dienstes UberBlack, bei dem über das Internet Fahrgäste an Fahrer mit Mietwagen vermittelt werden.

Uber hatte den Service allerdings bereits vor Monaten vorläufig auf Eis gelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Uber wird gegen den Richterspruch aber nicht vorgehen. „Wir sind enttäuscht, aber wir akzeptieren das Urteil des Gerichts“, sagte ein Uber-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Der betroffene Service UberBlack werde wegen einer behördlichen Untersagungsverfügung ohnehin seit Oktober 2014 in Berlin nicht mehr angeboten. Derzeit arbeite Uber daran, in der Hauptstadt eine Lizenz für seinen Limo-Service gemäß den geltenden Bestimmungen zu erhalten.

Die Taxi-Genossenschaft Taxi Deutschland begrüßte das Urteil. Es bekräftige, „dass sich Uber nicht an das Personenbeförderungsgesetz hält und halten will“, erklärte der Vorsitzende Dieter Schlenker.

Das Landgericht untersagte Uber zudem, Mietwagenunternehmer per Mail, SMS oder Telefon dazu zu veranlassen, sich ohne konkreten Auftrag außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten. Ein Berliner Taxifahrer war vor Gericht gezogen. Er hält das Uber-Geschäftsmodell mit Mietwagen für wettbewerbswidrig.

Bei größeren Veranstaltungen sorge Uber dafür, dass die Fahrer sich in deren Nähe aufhielten, lautet der Vorwurf. Das sei ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und wettbewerbswidrig. Demnach müssen Fahrdienste mit Chauffeur nach ihren Fahrtaufträgen jeweils wieder an ihren Firmensitz zurückkehren.

„Die Entscheidung des Gerichts hat jedoch keinen Einfluss auf unseren Rechtsstreit, bei dem wir gegen UberPop klagen. Hier ist die Rechtsverletzung durch Uber noch deutlich gravierender“, sagte Schlenker. Neben dem Limo-Service UberBlack vermittelt das kalifornische Unternehmen auch Fahrgäste an private Fahrer (UberPop).

Dieser Dienst ist schon weltweit in die Schlagzeilen geraten. Der Taxi-Branche ist das Angebot seit längerem ein Dorn im Auge. Der Vorwurf ist, dass sich Uber damit wettbewerbswidrig verhält, da sich die Fahrer nicht an Regeln des Personenbeförderungsgesetzes halten.

Uber hält seine Smartphone-Angebote dagegen für einen modernen und attraktiven Service. „Wir werden weiterhin mit Politik und Gesetzgebern an einer Modernisierung des veralteten deutschen Personenbeförderungsgesetzes arbeiten, das aus einer Zeit stammt, in der es noch keine Smartphones gab“, sagte der Uber-Sprecher.

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