Telekommunikation:Kabinett beschließt Transparenzverordnung für Internet-Anschlüsse

Berlin (dpa) - Anbieter von Telefon- und Internet-Anschlüssen müssen ihre Kunden künftig besser über ihre Verträge informieren. Zudem sollen Verbraucher auch einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die tatsächlich geleisteten Übertragungsraten bekommen. Das Kabinett beschloss dafür eine entsprechende Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Demzufolge müssen die Unternehmen noch vor Vertragsabschluss ihre Kunden übersichtlich über die wesentlichen Inhalte des Vertrags wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aufklären. Der Bundestag muss sich noch mit der Verordnung befassen.

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Berlin (dpa) - Anbieter von Telefon- und Internet-Anschlüssen müssen ihre Kunden künftig besser über ihre Verträge informieren. Zudem sollen Verbraucher auch einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die tatsächlich geleisteten Übertragungsraten bekommen. Das Kabinett beschloss dafür eine entsprechende Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Demzufolge müssen die Unternehmen noch vor Vertragsabschluss ihre Kunden übersichtlich über die wesentlichen Inhalte des Vertrags wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aufklären. Der Bundestag muss sich noch mit der Verordnung befassen.

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