Taxis vs. Limousinenservice:Berliner Taxifahrer im Clinch mit Chauffeur-Dienst Uber

Lesezeit: 2 Min.

Fürchten die App-Konkurrenz: Taxi-Fahrer (Foto: dpa)

Ein Berliner Taxifahrer erkämpft vor dem Landgericht Berlin ein Verbot der Chauffeur-App Uber. Doch die einstweilige Verfügung will er nicht vollstrecken - er fürchtet hohe Schadenersatzforderungen.

Von Anja Perkuhn

Es klingt wie das Aus für das Start-up: Das Landgericht Berlin hat dem US-Limousinenservice Uber per einstweiliger Verfügung verboten, "im Bundesland Berlin mittels der Smartphone-App Uber taxenähnlichen Verkehr zu betreiben". Der Antrag dazu stammt vom Berliner Taxiunternehmer Richard Leipold, dem Vorsitzenden der Berliner Taxivereinigung. Der müsste die Verfügung auch vollstrecken - was er allerdings nicht machen wird, weil er sich weitere Schritte nicht leisten kann. Er befürchtet Schadenersatzforderungen von bis zu fünf Millionen Euro.

Uber bietet einen Chauffeurservice an, den die Kunden per Smartphone-App anfordern können, eine Taxi-Lizenz haben die Fahrer nicht. Den Preis für eine Fahrt bestimmen Angebot und Nachfrage, während bei Taxis die Tarife festgelegt sind.

Das Berliner Landgericht nun gerade entschieden, dass die Dienstleistungen von Uber in der Hauptstadt nicht zulässig sind (Aktenzeichen 15 O 43/14, hier als PDF). Grundlage für die Entscheidung gegen den europäischen Ableger des US-Unternehmens ist ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Demnach handelt es sich bei Limousinenfahrern wie den Uber-Dienstleistern um Mietwagenunternehmer, die nach dem Ende einer Fahrt an ihren Betriebssitz zurückzukehren müssten. Die Uber-Fahrer sind allerdings vom Konzern angehalten, sich wie Taxen vor allem in der Innenstadt immer bereit zu halten, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können. Dafür hätten sie keine Erlaubnis, so das Gericht.

Der nächste Schritt wäre nun, die einstweilige Verfügung, die in dem Eilverfahren erwirkt wurde, auch zu vollstrecken. Das will Richard Leipold allerdings nicht machen. "Aus wirtschaftlichen Gründen kann ich keinen Gerichtsvollzieher nach Amsterdam schicken und ihn die einstweilige Verfügung vollstrecken lassen", sagte er Süddeutsche.de.

"Gutes Zeichen gegen Raubtierkapitalismus" oder Angst vor Wandel?

Uber hat in einer Erwiderung auf die Gerichtsentscheidung bereits angekündigt, Widerspruch einzulegen. Zur genauen Strategie wollte sich das zuständige Hamburger Anwaltsbüro des Konzerns nicht äußern. Theoretisch könnte ein Streit dieser Art aber bis zum Europäischen Gerichtshof gehen und sich über mehrere Jahre hinziehen. In Verfahren dieser Art ist es üblich, dass der Antragsteller der Verfügung dem Beklagten Schadenersatz zahlen muss, falls das Urteil doch aufgehoben wird - in Höhe des entgangenen Gewinns. Leipold befürchtet eine Summe von fünf Millionen Euro. "Das gibt mein Geldbeutel nicht her", sagt der Unternehmer. Seine Anwältin Alexandra Decker siedelt die potenzielle Zahlung etwas niedriger an, "in einem sechsstelligen Bereich wäre man aber sicherlich". Deshalb habe sie ihrem Mandanten davon abgeraten, zu vollstrecken.

Taxiunternehmer Leipold ist dennoch zufrieden. Er sieht das Urteil als "ein sehr, sehr gutes Zeichen, um diesen Raubtierkapitalismus einzubremsen". Uber wirft Leipold im Gegenzug vor, er könne schlicht nicht mit dem gesellschaftlichen Wandel mithalten: "Ihm dürfte es im Wesentlichen darum gehen, langfristigen Entwicklungen im Nahverkehrsgebwerbe entgegenzutreten", heißt es in der Erklärung zum Einspruch.

Belgien verbietet Uber bei Geldstrafe

Es ist ein Krieg zwischen den etablierten, lizenzierten Taxiunternehmen und neuen Geschäftsmodellen zur Beförderung von Menschen, der schon seit Jahren schwelt. Er betrifft auch das Hamburger Start-up My Taxi, das per Smartphone-App Taxifahrten vermittelte und damit den Funk umging. Das hat die Taxizentralen empört - der Streit beschäftigte die Justiz in Deutschland und Österreich, es gibt inzwischen Sonderregelungen wie Exklusivklauseln, in denen beispielsweise den angeschlossenen Unternehmern die parallele Nutzung von fremden Apps verboten wird.

Das Unternehmen Uber aus San Francisco wurde jünst in Belgien bereits verboten, ein Brüsseler Gericht erklärte das Angebot für unzulässig und kündigte für jede Fahrt eine Strafe von 10 000 Euro an. Uber-Chef Travis Kalanick bekam allerdings prominente Unterstützung: Die EU-Digitalkommissarin Neelie Kroes twitterte: "Verrückte Entscheidung" und schimpfte über das Taxikartell.

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