Firmen, die einen Auftrag vom Bund erhalten wollen, müssen sich künftig an Tarifverträge halten - das jedenfalls sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor. Gewerkschaften finden solche Pläne naturgemäß großartig, Arbeitgeberverbände lehnen sie ab. Zahlreiche juristische Fragen sind damit verbunden.
Gesetzentwurf:Wer den Zuschlag will, muss nach Tarif zahlen
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Arbeitsminister Heil will die Macht des Bundes bei der Vergabe von Aufträgen nutzen, um bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Was bedeutet das für Unternehmen und Beschäftigte? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Von Detlef Esslinger
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