Tabak:Tabakkonzerne dürfen Schockbilder-Pflicht vor EU-Gericht anfechten

London (dpa) - Tabakkonzerne wie Philip Morris International und British American Tobacco können die neue EU-Tabakrichtlinie vor dem EU-Gerichtshof anfechten. Der Londoner High Court überwies den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union. Dieser soll entscheiden, ob die EU bei der Gesetzgebung zum Tabak ihre Macht missbraucht hat, ob sie überhaupt zuständig war und ob die Regeln angemessen sind. Die neue Richtlinie ist bis Frühjahr 2016 umzusetzen und schreibt unter anderem vor, dass Zigarettenpackungen zu 65 Prozent mit Warnhinweisen und Schockbildern bedeckt sein müssen.

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London (dpa) - Tabakkonzerne wie Philip Morris International und British American Tobacco können die neue EU-Tabakrichtlinie vor dem EU-Gerichtshof anfechten. Der Londoner High Court überwies den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union. Dieser soll entscheiden, ob die EU bei der Gesetzgebung zum Tabak ihre Macht missbraucht hat, ob sie überhaupt zuständig war und ob die Regeln angemessen sind. Die neue Richtlinie ist bis Frühjahr 2016 umzusetzen und schreibt unter anderem vor, dass Zigarettenpackungen zu 65 Prozent mit Warnhinweisen und Schockbildern bedeckt sein müssen.

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