Starbucks:Wenn die Mango-Limonade keine Mango enthält

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Für knapp fünf Dollar bekommen Starbucks-Kunden eine Mango-Dragonfruit-Limonade. Was man nicht bekommt: Mango. (Foto: Lindsey Wasson/AP)

US-Kunden verklagen Starbucks, weil sie sich von dem Konzern getäuscht fühlen. Der hingegen argumentiert, "vernünftige" Verbraucher ließen sich nicht in die Irre führen. Ganz schön irre.

Von Jens Többen

Nur was draufsteht, ist auch drin. Doch ist auch immer drin, was draufsteht? Im Fall von Starbucks sagen Kunden: Nein. In der Mango-Drachenfrucht-Limonade befinde sich keine Mango. Und in der Ananas-Passionsfrucht-Limonade suche man vergeblich nach Passionsfrucht. Stattdessen bestünden die Getränke vor allem aus Zucker, Wasser und Traubensaftkonzentrat. So weit, so normal, könnte man meinen. Aber nein: Die Kunden regten sich auf, klagten - und haben damit nun Erfolg. Ein US-Richter hat die Klage am Dienstag tatsächlich zugelassen. Und das, obwohl Starbucks alles versucht hatte, um das zu verhindern.

Die Kaffeehaus-Kette argumentierte, "vernünftige" Verbraucher liefen nicht Gefahr, in die Irre geführt zu werden. Aber stimmt das wirklich? Sind nur "unvernünftige" Verbraucher verwirrt, wenn im Waldmeister-Mousse kein einziges Gramm Waldmeister zu finden ist, wie es in Deutschland vor ein paar Jahren der Fall war? Wenn im Karamellriegel das Karamell lediglich auf der Verpackung zu finden ist? Und wenn die Fruchtgummis mit Ingwer-Zitrone-Geschmack zwar sehr, sehr viele Inhaltsstoffe aufweisen, nur eben weder Ingwer noch Zitrone?

Es ist wohl eher das Gegenteil der Fall: Ein der Vernunft zugeneigter Mensch kann durchaus davon ausgehen, dass sich ein Unternehmen immerhin bemüht, reinzutun, was draufsteht. Schon allein deswegen, weil sich die allermeisten Firmen daran halten. Immer häufiger kommt es auch hierzulande jedoch vor, dass nur Mini-Mengen einer bestimmten Zutat enthalten sind. Im Basilikum-Rucola-Pesto der Marke Barilla etwa war durchaus Rucola enthalten, aber halt nur zu 1,5 Prozent. Deutlich stärker war Petersilie vertreten. Die Verbraucherschutzzentrale klagte dagegen, verlor den Prozess allerdings. Rucola oder Petersilie, Hauptsache ein Kraut.

Starbucks sieht das alles - natürlich - ganz anders

Seit ein paar Jahren nun schon gibt es eine Onlineplattform, auf der empörte Kunden solche Fälle melden können. Mittlerweile finden sich auf der Seite Lebensmittelklarheit.de Tausende Beschwerden zu irreführenden Namen, Bildern oder Zusatzstoffen. Dort beschreiben Verbraucherschützer auch die rechtliche Lage. Das meiste davon regeln das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Der Grundsatz: Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Für einzelne Bereiche gibt es dann noch zusätzliche Verordnungen. Um sich in der EU Schokolade nennen zu dürfen, muss beispielsweise die Gesamtkakaomasse mindestens 35 Prozent betragen. Richtwerte wie dieser erscheinen penibel, aber es gibt sie aus Wettbewerbsgründen. Immerhin hätten sonst Anbieter mit billigeren Ersatzstoffen einen ökonomischen Vorteil.

Starbucks sieht das anders. Der Hersteller wehrt sich nach wie vor gegen den Vorwurf, die Kunden zu täuschen. Zwar sei keine Mango in der Limonade, aber sie schmecke ja trotzdem nach Mango, so die Argumentation; Aromastoffen sei Dank. Es gehe um den Geschmack, nicht um die Zutaten, findet Starbucks. Die Frage ist nur: Wer entscheidet letztinstanzlich darüber, wonach eine Mango-Limonade gefälligst zu schmecken hat? Und was hieße es generell, wenn Geschmack statt Inhaltsstoffen über den Namen entscheidet? Man stelle sich vor, vegane Fleischersatzprodukte würden von ihren Herstellern als Chicken Nuggets oder Kalbsleberwurst bezeichnet. Markus Söder würde sehr wahrscheinlich im Dreieck springen.

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