Man soll nicht bei jeder Gelegenheit von einem Skandal reden. Aber das, was heute im Bundestag geschehen soll, ist eine derartige Dreistigkeit, dass einem die Spucke wegbleibt. Ein Gesetz mit gewaltigen Konsequenzen, ein Gesetz, das den umfassenden staatlichen Zugriff auf private Computer und Handys erlaubt, wird auf fast betrügerische Weise an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust und abgestimmt.
Heimlich, still und leise wurden Regeln über das staatliche Hacking, über die Einführung von Staatstrojanern und die Einführung der Online-Durchsuchung an ein schon laufendes harmlos klingendes Gesetzgebungsverfahren angehängt. Es handelt sich um ein Art von Schmuggelei: Ein äußerst weitreichendes Gesetz, das den Staat zum Hacker macht, wird klandestin und undercover in den Gesetzgebungsgang hineingemogelt. Eine solche Form des legislativen Quasi-Betrugs zum Zwecke der Umgehung von kritischer Diskussion muss auch all denen missfallen, die die Online-Durchsuchung für grundsätzlich notwendig oder gar für dringend geboten halten. Ein problematisches Gesetz wird gewiss nicht dadurch besser, dass man es mit Tricks beschließt.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor knapp zehn Jahren die Online-Durchsuchung nicht grundsätzlich verboten, sondern versucht, sie rechtsstaatlich zu regeln. So, wie das jetzt geschehen soll, haben sich die Richter das nicht vorgestellt.