Wer bekommt das Sorgerecht für minderjährige Kinder, wenn die Eltern sterben?
Haben Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder, dann geht es, wenn einer der beiden stirbt, automatisch an den überlebenden Elternteil. Sind beide Eltern tot, übernimmt ein Vormund die Elternrechte und -pflichten. Bestimmt wird er vom Familiengericht, das dabei mit dem Jugendamt zusammenarbeitet.
Was ist, wenn ein Elternteil allein das Sorgerecht hat?
Auch dann sollte laut Gesetz die elterliche Sorge an den überlebenden Elternteil gehen. Allerdings wird zuvor immer das Familiengericht eingeschaltet. Es prüft, ob die Entscheidung für das Wohl des Kindes sinnvoll ist, ob Vater oder Mutter zum Beispiel bislang überhaupt Kontakt zum Kind hatte.
Können Eltern festlegen, wer nach ihrem Tod das Sorgerecht bekommen soll?
Über einen Vormund muss immer das Familiengericht entscheiden. Eltern können aber Einfluss darauf nehmen, wie diese Entscheidung ausfällt. Wenn sie in einer testamentarischen Verfügung festlegen, wer sich nach ihrem Tod um ihre Kinder kümmern soll, "dann darf das Gericht davon nur abweichen, wenn wirklich wichtige Gründe dagegen sprechen", sagt Eva Becker, Anwältin in Berlin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Dass die Großmutter, die sich eigentlich um die Kinder kümmern soll, in der Zwischenzeit an Demenz erkrankt ist, könnte ein solcher Grund sein. Alle paar Jahre sollte man deshalb prüfen, ob die Verfügung noch dem aktuellen Stand der Dinge entspricht, sagt Becker.
Für die Kinder in dieser Form vorzusorgen, komme eher selten vor, so die Familienrechtsexpertin: "Vielleicht liegt das daran, dass sich niemand gern mit seinem eigenen Tod beschäftigt." Doch je mehr das Familiengericht über die Wünsche und Vorstellungen der Eltern wisse, "desto größer ist die Chance, dass es auch in ihrem Sinn entscheidet".
In der Verfügung lässt sich auch festlegen, wer auf gar keinen Fall das Sorgerecht bekommen soll - und warum: "Denn in einem solchen Fall sollte man immer auch die Gründe nennen", sagt Becker.
Wie muss die Verfügung über das Sorgerecht aussehen?
Eltern können im Testament nicht nur festhalten, was im Todesfall mit ihrem Vermögen geschieht, sondern auch, wo die Kinder dann leben sollen. Wichtig: Wenn das Testament nicht vom Notar erstellt wird, muss es von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und mit Datum und vollem Namen unterschrieben werden. Auch wer sein Testament nachträglich noch um einen entsprechenden Absatz ergänzt, muss erneut seine Unterschrift darunter setzen. Verheiratete Paare dürfen ein gemeinsames Testament aufsetzen.
Eine Verfügung über das Sorgerecht kann auch als separates Dokument erstellt werden. "Die formalen Voraussetzungen bleiben gleich", sagt Becker. Der Text muss von Hand geschrieben und unterzeichnet sein - und zwar von allen Personen, die das Sorgerecht für die Kinder haben. Wenn Vater und Mutter unterschiedliche Vorstellungen haben und unterschiedliche Namen nennen, dann gilt die Erklärung des Elternteils, der als letzter gestorben ist.
Kann man das Sorgerecht auch aufteilen?
Wird es der Oma vielleicht zu viel, sich neben dem Alltag auch um die Finanzen der Enkel zu kümmern? "Dann können die Eltern die Aufgaben des Vormunds auch auf mehrere Personen aufteilen", sagt Familienrechtsexpertin Becker. Einer kümmert sich um den Alltag und nimmt die Kinder zu sich, ein anderer regelt die finanziellen Dinge.
Sind Eltern völlig frei in der Wahl des gewünschten Vormunds?
Vormund werden kann, wer volljährig und geschäftsfähig ist. Ältere Geschwister, die aber noch nicht 18 sind, kommen also nicht in Frage.
Kann der Vormund ablehnen?
Bevor Eltern Familienangehörige oder Freunde als möglichen Vormund bestimmen, sollten sie mit den Wunschkandidaten sprechen, ob sie diese Aufgabe überhaupt übernehmen können und wollen. Denn das Amt abzulehnen, wenn die Eltern tatsächlich nicht mehr leben, ist nur in ganz bestimmten Fällen möglich - wenn man selbst bereits mehr als drei minderjährige Kinder hat zum Beispiel, wenn man krank ist oder älter als 60.
Wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind, dürfen übrigens auch die Kinder mitreden: Sie können dann der Einsetzung eines bestimmten Vormunds widersprechen.
Springen im Todesfall nicht die Taufpaten ein?
Das Patenamt ist ein rein kirchliches Amt. Für das Sorgerecht hat es keine Funktion. Wenn die Eltern wollen, dass nach ihrem Tod die Taufpaten die Kinder bei sich aufnehmen, müssen sie das zusätzlich im Testament oder in der Sorgerechtsverfügung festlegen.