Luftverkehr:EU kommt Airlines bei Slots entgegen

Fluggesellschaften müssen nur ein Viertel der Start- und Landezeiten nutzen, um im Folgejahr wieder den vollen Zugang zu normalerweise verstopften Flughäfen zu bekommen.

Von Jens Flottau, Frankfurt

Der Europäische Rat und das Europaparlament sind den Fluggesellschaften bei der Slot-Regulierung für den kommenden Sommer entgegengekommen. Die Airlines erhalten die Start- und Landerechte an Flughäfen auch dann wieder, wenn sie die meisten wegen der Corona-Pandemie gar nicht nutzen.

Üblicherweise gilt für die Slots genannten Zeitfenster die sogenannte 80/20-Regel: Wenn Airlines sie zu mindestens 80 Prozent tatsächlich nutzen, bekommen sie sie im Folgejahr automatisch wieder.

Für den Sommer 2020 und den Winter 2020/21 hatte die Europäische Kommission die Regelung komplett ausgesetzt, keine Airline musste Slots abgeben, wenn sie nicht geflogen ist. Für den im März beginnenden Sommerflugplan war sie dazu nicht mehr bereit und wollte wesentlich härtere Auflagen und Bedingungen einführen, obwohl sich Flughäfen und Fluggesellschaften vorab auf einen Kompromiss geeinigt hatten.

Die nun vom Parlament gebilligte Linie sieht vor, dass Airlines die Hälfte aller Start- und Landezeiten ohne Risiko, sie zu verlieren, zu Beginn der Flugplanperiode zurückgeben können. Von den verbleibenden 50 Prozent müssen sie die Hälfte, also ein Viertel, wirklich fliegen. Branchenverbände kritisierten sie Regel als unflexibel. Die Billigfluggesellschaften Ryanair und Wizz Air wollten gar keine Ausnahmen mehr, um selbst Zugang zu zusätzlichen Flughäfen zu bekommen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: