Verkehrsverstöße:Schweiz kann deutsche Raser künftig leichter zur Kasse bitten

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In der Schweiz zahlt man für Verkehrsverstöße deutlich höhere Bußgelder als hierzulande. (Foto: Ernst Weingartner/Imago Images/CHROMORANGE)

Manch ein Autofahrer hat das teure Knöllchen aus der Schweiz bisher einfach ignoriert. Ein neues Gesetz könnte das nun schwieriger machen.

Von Tobias Bug

Wird man in der Schweiz beim Rasen erwischt, muss man deutlich höhere Bußgelder zahlen als in Deutschland. So mancher Autofahrer aus Deutschland aber, der im Nachbarland geblitzt wurde, versuchte bisher die Zahlungsaufforderungen einfach auszusitzen. Damit könnte es nun vorbei sein.

Denn Deutsche, die in der Schweiz als Falschparker oder Raser auffallen, können künftig zu Hause mit mehr Nachdruck zur Kasse gebeten werden. Das Gleiche gilt für Schweizer, die in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen. Der Bundestag verabschiedete in der Nacht zum Freitag einen Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Schweiz. Das Gesetz soll die Zuständigkeit und das Verfahren einschließlich des Rechtsschutzes für Vollstreckungshilfeersuchen neu regeln. Dadurch soll es künftig auch einfacher werden, Bußgelder einzutreiben.

Die Bußgelder sind in der Schweiz viel höher als hierzulande. Überschreitet man in Deutschland die Parkdauer zum Beispiel um mehr als drei Stunden, zahlt man dafür maximal 40 Euro. Parkt man in der Schweiz bis zu vier Stunden zu lang, muss man 64 Euro entrichten, wenn man zwischen vier und zehn Stunden zu lange parkt, werden 106 Euro fällig.

Auch Geschwindigkeitsverstöße sind im Nachbarland deutlich teurer. Wer in Deutschland bis zu zehn Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist, muss dafür 20 Euro zahlen. In der Schweiz sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von sechs bis zehn km/h innerhalb von Ortschaften umgerechnet 127 Euro, außerorts 106 Euro und auf Autobahnen 63 Euro fällig. Für eine Überschreitung von 50 km/h bekommt man mindestens 60 Tagessätze aufgebrummt. Bei schlimmen Verstößen bemisst sich die Höhe der Strafe also am Einkommen. Eine wohlhabende Zürcherin musste vor einigen Jahren umgerechnet 175 000 Euro zahlen, nachdem sie innerorts 43 km/h zu schnell gefahren war.

Für besonders schwere Verstöße muss man in der Schweiz mit einem Strafbefehl rechnen

Und mit einer Geldstrafe ist es manchmal nicht getan. Für besonders schwere Verstöße muss man in der Schweiz sogar mit einem Strafbefehl rechnen. Ein Autofahrer aus Baden-Württemberg, der im Sommer 2014 mit 200 Kilometern pro Stunde durch den Gotthardtunnel gerast war - bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h - wurde dafür in der Schweiz zu 30 Monaten Haft verurteilt, außerdem bekam er ein absolutes Fahrverbot. Der Justizdirektor Tessins hatte damals sogar versucht, seine deutschen Kollegen dazu zu bringen, dem Raser auch in Deutschland die Fahrerlaubnis zu entziehen - und ihn zu inhaftieren.

Raser und Falschparker aus Deutschland, die ihre Strafe für Verstöße in der Schweiz nicht beglichen, mussten bislang erst mit Konsequenzen rechnen, wenn sie wieder in das Land einreisten. Gerieten sie nämlich an der Grenze oder im Landesinneren in eine Kontrolle, glichen die Polizei- oder Grenzbeamten ab, ob es offene Forderungen gab. Wenn man nach einem Verstoß die Schweiz einfach mied, war es für die dortigen Behörden schwierig, die Forderung einzutreiben, weil es kein Vollstreckungsabkommen in Bußgeldsachen zwischen den beiden Ländern gab. Doch nach dem Bundestagsbeschluss könnte es damit bald vorbei sein.

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