Dienstleistungen:So verhindern Sie Abzocke beim Schlüsseldienst

Lesezeit: 3 min

  • Viele Verbraucher treibt die Frage um, was der Service eines Schlüsseldienstes kosten darf. Kein Wunder, denn es gibt auch unseriöse Anbieter.
  • Das Landgericht Kleve hat zwei Schlüsseldienst-Geschäftsführer nun wegen Betrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
  • Wer die Tricks von unseriösen Firmen kennt, kann Wucher-Rechnungen vermeiden. Hier lesen Sie, worauf man achten sollte.

Von Berrit Gräber, München

Welcher Schlüsseldienst ist der Richtige? Und wieviel darf eine solche Dienstleistung überhaupt kosten? Diese Fragen treiben viele Verbraucher um. Zurecht, denn auf dem Markt tummeln sich auch unseriöse Anbieter. Am Dienstag hat das Landgericht Kleve zwei Schlüsseldienst-Geschäftsführer wegen Betrugs zu Haftstrafen von mehreren Jahren Haft verurteilt. Die 58 und 39 Jahre alten Männer hatten im Internet und in den "Gelben Seiten" bundesweit mit ortsansässigen Schlüsseldienst-Firmen geworben.

Tatsächlich landeten die Kunden über die örtlichen Vorwahlen unbemerkt im Call-Center einer Firma in Geldern am Niederrhein. Für überflüssige und stümperhafte Arbeiten der Monteure wurden die Kunden mit "vielfach überhöhten Preisen" zur Kasse gebeten, sagte der Vorsitzende Richter Christian Henckel. In einem Fall war ein um 500 Prozent überhöhter Preis erhoben worden.

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Auch abseits solcher Betrugsmaschen kommt es immer wieder vor, dass Schlüsseldienste deutlich überhöhte Preise verlangen. Besonders an Feiertagen oder in der Nacht bitten die Dienstleister kräftig zur Kasse. "Anbieter nutzen die Notlage gern aus und verlangen oft absurde Preise, das ist ein Dauerärgernis", sagt Juliane von Behren, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Wer die Tricks von unseriösen Firmen kennt, kann Wucher-Rechnungen vermeiden. Notfalls lässt sich auch nach einem Reinfall noch Geld zurückholen.

Überlegt handeln

Am besten ist, ortsbekannte Schlosser um Hilfe zu bitten. Ein lokaler Notdienst hat noch dazu kürzere Anfahrtszeiten als jemand, der von weit her kommt. Vorsicht: Wer googelt, sollte niemals einen Anbieter wählen, der mit Tiefpreisen wirbt. Wichtig ist immer, wo die Firma sitzt. Hinter so mancher Ortsvorwahl steckt nur ein Callcenter, der 24-Stunden-Nothelfer kommt aber von weit weg. Betroffene sollten immer fragen, welche Anfahrtskosten anfallen und wann der Monteur da sein kann. Die Notdienste müssen am Telefon darüber Auskunft geben. Tun sie das nicht, einen anderen anrufen.

Unter Zeugen telefonieren

Gauner locken im Internet oft mit Dumpingpreisen ab neun Euro, verlangen dann am Ende aber viele Hundert Euro, weil das Öffnen der Tür angeblich kompliziert und aufwendig war. Wer bei dem Telefonat jemanden mithören lässt, geht auf Nummer sicher und kann Absprachen im Streitfall beweisen. Geschildert werden sollte unbedingt, was genau passiert ist und gemacht werden soll. Ist die Tür zugefallen, braucht der Servicemann sie nur zu öffnen und nicht gleich das ganze Schloss auszuwechseln. Klemmt ein Sicherheitsschloss oder ist die Tür abgeschlossen, gehört auch das klar gesagt. So kann der Notdienst besser kalkulieren.

Über den Preis reden

Wer noch vor der Auftragsvergabe ausdrücklich nach den Kosten fragt, macht es richtig. Nicht über Geld zu sprechen führt häufig zu bösen Überraschungen. Möglich ist, nach einem verbindlichen Komplettpreis für die Hilfe in der Not zu fragen. Der Festpreis sollte schon die Anfahrtskosten enthalten. Legt sich der Notdienst auf eine Summe fest, kann der Monteur später nicht plötzlich deutlich höhere Beträge fordern. Der Kunde darf auf dem Festpreis beharren, wie Verbraucherschützerin Behren betont.

Auf Zuschläge achten

An Sonn- und Feiertagen oder nachts dürfen Schlüsseldienste durchaus Zuschläge für ihren Service verlangen. An Werktagen, innerhalb der üblichen Arbeitszeiten, ist das nicht erlaubt. Will der Monteur einen "Sofortzuschlag", einen "Bereitstellungszuschlag" oder "Spezialwerkzeugkosten" abrechnen, ist das laut Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 31 C 63/98-44) nicht zulässig.

Das ist normal

Die Verbraucherzentralen haben sich vor Kurzem einen bundesweiten Marktüberblick bei 600 Schlüsseldiensten verschafft, was eine einfache Türöffnung inklusive Anfahrt aus der näheren Umgebung eigentlich kosten darf. Ergebnis: Im bundesweiten Mittel bewegen sich die Preise tagsüber am Werktag um 70 Euro. Mit gut 58 Euro ist der Notdienst in Bremen am günstigsten. In Rheinland-Pfalz müssen Unglücksraben mit fast 84 Euro am tiefsten in die Tasche greifen. Nachts oder sonn- und feiertags kostet der preiswerteste Service in Bremen 85 Euro, der teuerste in Rheinland-Pfalz knapp 149 Euro. Hat der Schlüsseldienst Materialkosten und dauert es länger, kann die Arbeit etwas teurer werden.

Keine Mondpreise akzeptieren

Präsentieren Gaunerfirmen überhöhte Rechnungen von vielen Hundert Euro oder mehr, muss der Kunde das nicht zahlen, allenfalls einen Teil. Schon gar nicht sofort in bar oder unter Druck. Er kann eine detaillierte Rechnung verlangen. Nicht vereinbarte Posten darf er streichen. Wer nicht genug Geld daheim hat, sollte sich nicht vom Monteur zwingen lassen, zum Geldautomaten zu gehen. Droht dieser, die Tür wieder zu verschließen, darf der Kunde die Polizei rufen. Nötigung ist strafbar.

Geld zurückholen

Wer gezahlt hat, später aber merkt, dass die Rechnung unangemessen hoch war, sollte sich Rechtsberatung von einer Verbraucherzentrale holen. Als Wucher gilt ein Preis dann, wenn das Doppelte oder das Vielfache des üblichen Preises verlangt wird und auch noch eine Zwangslage ausgenutzt wird. Die Chance, zu viel Gezahltes notfalls vor Gericht zurückzuholen, ist gar nicht schlecht, wie Behren erklärt. Erst vor Kurzem bekam ein Bürger vor dem Amtsgericht Lingen recht, der 308 Euro für die Türöffnung gezahlt hatte. Weil vorher nicht über die Kosten gesprochen wurde, schulde der Kunde nur die ortsübliche Vergütung von rund 112 Euro, so das Urteil (Az. 4 C 529/16).

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