Berlin (dpa) - Der Rüstungskonzern Rheinmetall kann grundsätzlich Schadensersatzforderungen für das jetzt von der Regierung gestoppte Geschäft mit Russland stellen. Es liege an dem Unternehmen, das darzulegen, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Man sei in Gesprächen mit Rheinmetall und bleibe das auch. Eine sogenannte Hermesbürgschaft für die von Rheinmetall geplante Lieferung eines Gefechtsübungszentrum an die russische Armee gebe es nicht. Solche Exportkreditgarantien sichern in der Regel Geschäfte mit ausländischen Geschäftspartnern ab.
Rüstungsindustrie:Ministerium: Rheinmetall kann Schadensersatzforderung stellen
Berlin (dpa) - Der Rüstungskonzern Rheinmetall kann grundsätzlich Schadensersatzforderungen für das jetzt von der Regierung gestoppte Geschäft mit Russland stellen. Es liege an dem Unternehmen, das darzulegen, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Man sei in Gesprächen mit Rheinmetall und bleibe das auch. Eine sogenannte Hermesbürgschaft für die von Rheinmetall geplante Lieferung eines Gefechtsübungszentrum an die russische Armee gebe es nicht. Solche Exportkreditgarantien sichern in der Regel Geschäfte mit ausländischen Geschäftspartnern ab.
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