R1234yf:Kältemittelstreit mit Daimler: EU verklagt Deutschland

Gefährliches Kältemittel: Bei Tests gingen Fahrzeuge in Flammen auf. (Foto: obs/Deutsche Umwelthilfe)
  • Deutschland hat aus Brüsseler Sicht EU-Richtlinie zu lange nicht durchgesetzt.
  • Es geht um den Kältemittelstreit mit Daimler. Der Konzern hatte sich lange gewehrt, ein Kältemittel zu benutzen, das er für zu gefährlich hielt.

Daimler hat viele Millionen Euro ausgegeben und unzählige Autos abgefackelt: Der Konzern hatte sich lange gewehrt, ein Kältemittel zu benutzen, das der Autohersteller für zu gefährlich hielt. Stattdessen hielt Daimler an einem alten Mittel fest - im Widerspruch zu einem EU-Gesetz*.

Die Geschichte hat nun juristische Konsequenzen. Deutschland hat aus Brüsseler Sicht die vom Fall Daimler betroffene EU-Richtlinie zu lange nicht durchgesetzt. Deswegen reicht die Kommission nun Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein.

Die Bundesregierung hatte den Autohersteller Daimler drei Jahre gewähren lassen, in den Klimaanlagen seiner Fahrzeuge ein Kältemittel zu verwenden, das der EU-Richtlinie zuwiderläuft und von 2017 an ganz vom Markt verschwinden muss.

Daimler-Ingenieure hatten allerdings schwere Bedenken gegen die einzig zugelassene Alternative, das Kältemittel R1234yf. Bei Crashtests geriet die Chemikalie in Brand und setzte sogar Flusssäure - eine der ätzendsten Substanzen überhaupt - frei, sowie Carbonylfluorid, eine Abart des Kampfgases Phosgen.

Daimler beharrte drei Jahre lang auf dem alten Kältemittel R134a, das aber die Ozonschicht schädigt. Mittlerweile hat der Autohersteller aber eine Lösung gefunden: Er verbaut einen zweiten Chemikalientank im Motor, der bei einem Unfall Argon versprüht. Also eine Art chemischer Feuerlöscher, der das gefährliche Kältemittel neutralisieren soll ( mehr dazu hier).

Streit um Kältemittel
:Daimlers rettender Rüssel

Seit Jahren kämpft der Konzern darum, die von der EU verordnete Chemikalie R1234yf nicht in seinen Klimaanlagen einsetzen zu müssen. Nun gibt es eine Lösung - kommt sie zu spät?

Von Max Hägler

*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version konnte dieser Absatz so verstanden werden, dass die EU-Richtlinie ausdrücklich die Nutzung von R1234yf vorschreibe. Das ist nicht der Fall.

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