Prozess:LNG-Gegner fordern Ausschluss von Behörden von Verfahren

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Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. (Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild)

Erst kürzlich kam es vor Gericht zum Showdown zwischen LNG-Gegnern und den Betreibern des geplanten Rügener LNG-Terminals. Nun wehren sich die Gegner auf neue Art gegen das Projekt.

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Binz/Schwerin (dpa/mv) - Die Gemeinde Binz geht weiter mit allen Mitteln gegen das an Rügens Küste geplante Terminal für Flüssigerdgas (LNG) vor. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt fordert den Ausschluss zweier Behördenmitarbeiter von Genehmigungsverfahren für das Terminal. Grund sei die „Besorgnis der Befangenheit“, heißt es in einer Mitteilung des Rechtsanwaltes Reiner Geulen vom Freitag.

Der betroffene Mitarbeiter des Bergamtes Stralsunds habe während des Genehmigungsverfahrens für die Nord-Stream-2-Gaspipeline Vorgänge nicht aktenkundig gemacht, weil er teilweise sogar über ein privates Handy mit dem Vorhabenträger kommuniziert habe. Das habe dieser bei der Sitzung eines Untersuchungsausschusses in Schwerin eingeräumt. Es sei ein ähnliches Verhalten bei dem nun laufenden Verfahren zu befürchten.

Eine Mitarbeiterin des Schweriner Wirtschaftsministeriums, die für den notwendigen Hafenausbau in Mukran zuständig sei, habe in ihrem Anschreiben an die Gemeinde Binz geschrieben, man beabsichtige die Erteilung einer Plangenehmigung. Geulen sieht darin eine Vorwegnahme der Entscheidung zu einem umfangreichen Antrag nach kürzester Zeit.

Vom zuständigen Wirtschaftsministerium hieß es dazu, es handele sich um eine übliche Formulierung. Weiter teilte ein Sprecher mit: „Das Ministerium prüft die Inhalte des Schreibens. Die Mitarbeitenden des Bergamtes Stralsund gehen verantwortungsvoll Ihrer Tätigkeit nach.“

Erst am Donnerstag hatte das Ringen um das Terminal auf rechtlicher Ebene einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Die Rostocker Staatsanwaltschaft hatte erklärt, eine Anzeige gegen einen Manager der Betreiberfirma des geplanten Terminals nicht weiter zu verfolgen, weil kein hinreichender Anfangsverdacht bestehe. Geulen hatte den Geschäftsmann wegen des Verdachts der Geldwäsche angezeigt.

Darüber hinaus untersagte das Landgericht München I in einem Zivilverfahren Geulen mehrere seiner Vorwürfe gegen die Betreibergesellschaft und deren Geschäftsführer. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230818-99-878936/3

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