Private Krankenversicherung und Vorerkrankung:So neugierig darf die Versicherung sein

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Wer eine private Krankenversicherung will, sollte eine Vorerkrankung nicht verschweigen (Foto: dpa)

Wer sich privat versichern will, muss detailliert über seine Krankheiten informieren. Schon ein verschwiegener Heuschnupfen kann Ärger bringen.

Von Julia Rieder, Finanztip

Eine Versicherung abzuschließen, die vor Krankheit oder Berufsunfähigkeit schützt, kann ganz schön mühsam sein. Seitenlange Anträge mit zahlreichen Gesundheitsfragen strapazieren die Nerven. Doch wer die Unterlagen schludrig oder unvollständig ausfüllt, hat im Leistungsfall oft schlechte Karten. Schon ein verschwiegener Heuschnupfen oder nicht angegebener Bluthochdruck können schlimmstenfalls dazu führen, dass die Versicherung im Fall der Fälle nicht zahlt.

Bei Policen rund um Krankheit oder Arbeitskraft, wie Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und privater Krankenversicherung, verlangen die Anbieter Angaben zum Gesundheitszustand. Meistens beziehen die sich auf die vergangenen fünf bis zehn Jahre. Die Versicherer dürfen nach allem fragen, was notwendig ist, um das Krankheitsrisiko des neuen Kunden einzuschätzen. Denn darauf basiert die Höhe des Jahresbeitrags. Wer bereits krank ist, zahlt mehr oder hat es schwer, überhaupt einen Vertrag zu bekommen.

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Eine Krankenversicherung muss jeder Deutsche irgendwann abschließen. Ob gesetzlich oder privat, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick.

Deswegen etwas zu verschweigen, ist aber keine Lösung. Bevor die Versicherung zahlt, prüft sie, ob der Versicherte beim Abschluss des Vertrags falsche Angaben gemacht hat. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kunden bei dieser Prüfung sogar mitwirken müssen, etwa indem sie Ärzte von der Schweigepflicht entbinden ( Az. IV ZR 289/14).

Um Ärger von Anfang an zu vermeiden, sollten Verbraucher vor dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen bei allen Ärzten ihre Patientenakten anfordern. Denn nicht selten finden sich in den Unterlagen Einträge, von denen der Patient selbst nichts weiß - und die vielleicht nicht stimmen. Weil die Krankenkassen für bestimmte Diagnosen mehr zahlen, wird auf dem Papier aus einer Nackenverspannung schnell ein chronisches Halswirbel-Problem oder aus Liebeskummer eine ernste Depression.

Wer Fehler in den Akten entdeckt, sollte den Arzt um Korrektur bitten. Auch beim Ausfüllen des Fragebogens kann ein Mediziner helfen. Menschen, die tatsächlich Vorerkrankungen haben, bekommen nicht immer auf Anhieb optimalen Versicherungsschutz. In solchen Fällen hilft eine sogenannte Risikovoranfrage bei mehreren Versicherungen, um ein passendes Angebot zu finden.

Kündigung prüfen lassen

Wirft einem die Versicherung später trotzdem Falschangaben vor und weigert sich zu zahlen, muss man nicht sofort aufgeben. Für die Kündigung oder Anfechtung des Vertrags gibt es enge gesetzliche Grenzen. Ob das Vorgehen der Versicherung rechtmäßig ist, sollten Versicherte deshalb unbedingt von einem fachkundigen Anwalt prüfen lassen.

Wer im Antrag einfach etwas vergessen hat, kann bis zu fünf Jahre nach Vertragsschluss Ärger bekommen. Hat der Kunde bewusst etwas verheimlicht, kann er den Versicherungsschutz sogar noch zehn Jahre lang verlieren.

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