Diese sichere Geldanlage war jahrelang ein Renner: Attraktive Prämiensparverträge, die zwischen 1990 und 2010 von Banken und Sparkassen zuhauf verkauft wurden. Zusätzlich zum Grundzins bekamen Sparer damals eine jährliche Prämie zugesagt, die mit der Zeit steigen sollte. Dann kam das Dauerzinstief - und die Geldinstitute senkten kurzerhand einseitig die Verzinsung. Dass das Zinstief den Banken und Sparkassen zusetzt, ist unbestritten. "Zinsänderungen gehören aber zum Risiko der Institute, sie können es nicht auf die Kundschaft abwälzen", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Doch genau das ist offenbar seit Jahren passiert. Die Prämiensparverträge mit variablem Zinssatz und Staffel enthielten Klauseln, mit denen die zugesicherte Verzinsung einseitig verändert werden konnte. Die Geldhäuser machten davon Gebrauch, senkten die Zinsen oft und zum Teil massiv ab, wie Verbraucherschützer und auf Kapitalrecht spezialisierte Anwälte monieren.
Geldanlage:Wie Prämiensparer Nachzahlungen einfordern können
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Banken dürfen Prämiensparern nicht länger Zinsen kürzen. Die bisherigen Einbußen tragen aber bislang allein die Kunden. Ihnen stehen oft Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro zu.
Von Berrit Gräber
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