Private Krankenversicherung:Preise steigen zum Teil deutlich

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Der Bundesgesundheitsminister ist sehr für Durchblick. Das sieht nicht jeder ein. (Foto: Gabriel Trujillo/Imago)

Die privaten Krankenversicherer heben 2022 die Beiträge im Schnitt um 4,1 Prozent an. Aber bei manchen Kunden fällt der Anstieg noch höher aus.

Von Ilse Schlingensiepen, Köln

Es ist ein beliebter Trick privater Krankenversicherer (PKV): Sie locken mit aggressiv niedrig kalkulierten Tarifen neue Kunden. Doch binnen weniger Jahre steigen die Gesundheitsausgaben, die von den so gewonnenen Kunden verursacht werden. Dann erhöhen die Versicherer die Prämien kräftig.

Ein zweites Problem: Der Versicherer schließt einen älteren Tarif für das Neugeschäft, es kommen keine jungen und gesünderen Versicherten nach. Die Verbliebenen werden zusammen immer älter und verursachen höhere Kosten. Ist der Tarif nicht solide kalkuliert, steigen die Preise drastisch.

Ein SZ-Leser aus Erding berichtet von drei Erhöhungen in Folge, und zwar um 25 Prozent, 21 Prozent und 19 Prozent. Noch sei der absolute Beitrag überschaubar, den er bezahlen muss. "Aber bei weiteren Steigerungen in diesem Tempo wäre die Versicherung in wenigen Jahren für mich unbezahlbar." Auf eine Münchner PKV-Kundin kommen jetzt um 10,4 Prozent höhere Beiträge zu, nach elf Prozent und 14,6 Prozent in den Vorjahren. Für sie ist das "ein kleiner Schock".

Es stimmt: Im Durchschnitt steigen die Preise im Jahr 2022 nur um 4,1 Prozent. Das hat der PKV-Verband ausgerechnet. Aber die Spannbreite ist groß. Nach Angaben des Verbandes sind drei Viertel der 8,7 Millionen Mitglieder 2022 überhaupt nicht von Erhöhungen betroffen, das eine Viertel umso mehr.

Von schockierten Versicherten weiß Makler Javier Garcia aus Bad Oeynhausen zu berichten. Garcia ist auf den Tarifwechsel spezialisiert, er hilft PKV-Versicherten dabei, nach Prämienerhöhungen bei ihrem Unternehmen in einen anderen, günstigeren Tarif zu wechseln. Bei manchen seiner Kunden haben die Prämienanpassungen für 2022 die 30-Prozent-Marke überschritten, Anpassungen zwischen zehn und 20 Prozent sind keine Seltenheit.

Alle Bisex-Tarife sind mittlerweile geschlossen

"Die vom PKV-Verband veröffentlichten Zahlen bilden die Realität von Altversicherten in geschlossenen Tarifen, die teilweise mehrere extreme Erhöhungen in wenigen Jahren hinnehmen mussten, nicht ansatzweise ab", kritisiert Garcia. Er spricht von "Augenwischerei".

Alle sogenannten Bisex-Tarife sind inzwischen geschlossen. Sie wurden getrennt nach Geschlecht kalkuliert. Seit 2013 dürfen die PKV-Unternehmen nur noch geschlechtsneutrale Unisex-Tarife verkaufen. Geschlossene Tarife müssen nicht unbedingt ein Nachteil für die Kunden sein. Entscheidend ist die ursprüngliche Kalkulation. "Bei den Unisex-Tarifen wird sich der Anpassungsbedarf erst viel später zeigen, wenn die Kalkulationsgrundlagen, bei denen man für den Verkauf gern mal ein Auge zudrückt, sich als falsch erweisen", prognostiziert Garcia.

Bei einem Großteil der von Sven Hennig aus Bergen auf Rügen betreuten Kunden waren die Prämiensteigerungen für 2022 "sehr moderat". "Das bedeutet aber nicht, dass wir nicht auch gravierende Anpassungen haben", betont der Versicherungsmakler, der seinen Schwerpunkt in der PKV hat.

Es gehe nicht um Einzelfälle, sagt ein Makler

Hennig hält den Blick auf die prozentualen Veränderungen für falsch. "Prämien steigen in Euro-Beträgen." Wenn Kunden einen günstigen Tarif abgeschlossen haben, sei es häufig so, dass sie auch nach einer kräftigen Erhöhung immer noch weniger zahlen als Versicherte für vergleichbare Angebote bei anderen Unternehmen oder als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse.

Makler Garcia kennt auch andere Fälle: Ältere Kunden, die inzwischen 800, 900 Euro im Monat für nicht besonders leistungsstarke Tarife bezahlen müssen. "Es geht hier nicht um Einzelfälle", betont er. Eine Vielzahl von Gesellschaften und Tarifen seien betroffen.

"Es gibt Tarife, die von vornherein zu billig waren oder die schlecht kalkuliert sind", weiß Hennig. Das kann einige Jahre gutgehen, doch irgendwann müssen die Versicherer die Prämien anpassen. Die Kunden müssen sich Hennigs Meinung nach von der Illusion verabschieden, dass sie in der PKV bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen, dafür aber weniger bezahlen müssen. "Das hat nie funktioniert und wird auch nie funktionieren."

Wenn Anbieter viel Leistung für wenig Beitrag versprechen, sollten Verbraucher hellhörig werden, rät er. Dasselbe gelte dann, wenn Versicherer mit ihren Prämien deutlich unter der Konkurrenz liegen.

Wer nicht zufrieden ist mit seinem Tarif, hat das gesetzlich verbriefte Recht, bei demselben Unternehmen in einen anderen Tarif mit gleichartigem Leistungsumfang zu wechseln, ohne die angesparten Alterungsrückstellungen zu verlieren. Das Angesparte ist dagegen ganz oder zumindest teilweise futsch, wenn der Kunde sich einen anderen Anbieter sucht.

Bei Unternehmen, die eine große Vielfalt an Tarifen im Angebot haben, ist es für Kunden nicht leicht, eine passende günstige Alternative zu finden. Viele suchen Hilfe bei professionellen Tarifwechselberatern. Bei der Auswahl ist allerdings Vorsicht geboten. Einige Berater verlangen ein Erfolgshonorar in Höhe des Zehn- bis Zwölffachen der monatlichen Ersparnis. Die Gefahr ist, dass sie die Kunden in Tarife mit geringerem Leistungsumfang oder sehr hohen Selbstbehalten bei den Behandlungskosten bringen - dadurch sinkt die Prämie stark, entsprechend höher ist das Honorar der Berater.

Achtung auf den Selbstbehalt

"Bei einem Tarifwechsel sollte ich so weit wie möglich bei meinem Leistungsspektrum bleiben", empfiehlt Makler Garcia. Das schütze vor bösen Überraschungen, wenn man im Krankheitsfall einen guten Versicherungsschutz braucht. Garcias Honorar liegt beim Sechsfachen der Ersparnis. Beim Umstieg auf hohe Selbstbehalte rät er zur Vorsicht: Arbeitnehmer müssen den Selbstbehalt allein tragen. Eine hohe Eigenbeteiligung kann im Krankheitsfall einen großen Teil der Ersparnis durch den Tarifwechsel wieder zunichtemachen. Außerdem sind die Selbstbehalte nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar.

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