Patientenverfügung:Letzte Dinge gut geplant

Pflegeserie Betreuungsvollmacht

Illustration: Julia Schubert

Mit einer Patientenverfügung und einer Betreuungsvollmacht können Menschen alles für den Fall regeln, dass sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Was Juristen dabei raten.

Von Thomas Öchsner

Es kann jeden treffen, in jeder Sekunde, egal an welchem Ort. Und es kann völlig unerwartet kommen, erst recht für Menschen, die insgeheim denken: "Mir kann schon nichts passieren." Doch dann ändert plötzlich ein Schlaganfall, der Beginn einer schweren unheilbaren Krankheit, der Unfall, der einen in den Rollstuhl bringt, das Leben für immer. Bei solchen Schicksalsschlägen ist es gut, vorgesorgt zu haben, nicht nur finanziell, sondern auch für alles andere: den Aufenthalt im Krankenhaus, die Online-Konten oder für seine eigene Betreuung. Nötig sind dafür ein paar Gespräche und akribische Schreibarbeit, um sich und den Angehörigen Ärger und Leid zu ersparen. Was man dafür tun kann - ein Überblick.

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