Kritik am NetzDG:"Da ist Deutschland nicht ganz unschuldig"

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"Mit Risiken verbunden": Digitalforscher Wolfgang Schulz sieht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz kritisch, nun soll es verschärft werden (Foto: Loic Venance/AFP)

Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollte Vorbild für den Kampf gegen Hassverbrechen im Netz sein. Medienrecht-Professor Wolfgang Schulz meint, dass es weltweit die Meinungsfreiheit gefährdet.

Interview von Raphael Markert

2017 führte die Bundesregierung das sogenannte NetzDG unter Führung des damaligen Justizministers Heiko Maas (SPD) mit dem Ziel ein, strafbare Hetze im Internet zu bekämpfen. Es verpflichtete die großen sozialen Netzwerke, vermeintlich gesetzeswidrige Kommentare zu löschen. Was illegal ist, sollten die Netzwerke selbst entscheiden. Nun soll das Gesetz weiter verschärft werden. Wolfgang Schulz, der als Professor am Leibniz-Institut für Medienforschung zu Informationsfreiheit forscht, erklärt, warum er das für gefährlich hält.

Herr Schulz, heute ist Welttag gegen Zensur im Internet. Wie steht es um digitale Meinungsfreiheit in Deutschland?

Zunächst will ich betonen, dass wir auch über die Zensur sprechen müssen, die in aller Welt stattfindet: etwa in China, Vietnam, Saudi-Arabien. Unsere Untersuchungen zeigen durchweg, dass es in diesen Staaten nicht besser wird, sondern eher schlechter. Dort können wir einerseits beobachten, dass Journalisten und Blogger inhaftiert oder gar getötet werden, andererseits, dass Online-Kommunikation zunehmend überwacht und zensiert wird. Uns muss besorgen, dass beide Phänomene näher an Europa und Deutschland heranrücken, wenn wir beispielsweise an die in Malta getötete Journalistin Daphne Caruana Galizia denken. Auch im Bereich der Kommunikationskontrolle gibt es schlechte Entwicklungen, und da ist Deutschland nicht ganz unschuldig.

Sie meinen das NetzDG.

In der Tat. Dieses Gesetz ist vielfach gefeiert worden - nach dem Motto: Jetzt traut sich Deutschland, Plattformen wie Facebook, Twitter und Youtube in die Pflicht zu nehmen, um Hasskommentaren entgegenzutreten. Das ist in Grenzen auch nachvollziehbar. Aber man muss sehen, dass es als erstes Gesetz weltweit eine Infrastruktur schafft, die darauf abzielt, innerhalb möglichst kurzer Zeit Inhalte von Plattformen zu entfernen. Das ist mit Risiken verbunden.

Welche Risiken sehen Sie?

Besonders kritisch zu sehen ist, dass unter das NetzDG nicht nur Straftaten fallen, die relativ einfach zu erkennen sind, wie zum Beispiel Volksverhetzung, sondern auch deutlich komplizierte Straftaten wie Beleidigung. Bei denen zeigt sich immer wieder, dass verschiedene Gerichte unterschiedlich entscheiden. Aber hier sind es jetzt die Plattformbetreiber, die als Hilfssheriffs plötzlich über Recht und Unrecht entscheiden sollen. Im Zweifel ist es für die Plattforminhaber einfacher, Kommentare einfach zu löschen, weil sie dadurch möglichen negativen Konsequenzen entgehen, die durch das NetzDG aus dem Nichtlöschen entstehen könnten. Die Vermutung liegt nahe, dass den Plattformen Fehler passieren und sie so eine erhebliche Zahl an Kommentaren löschen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt wären. Der Vorwurf ist plausibel, aber nur schwer nachweisbar: Wir als Wissenschaftler haben kaum Zugriff auf die geprüften Kommentare.

Prof. Dr. Wolfgang Schulz (Foto: David Ausserhofer/Hans- Bredow-Institut)

Das Gesetz löst also das eigentliche Problem nicht?

Wenn wir bestimmte Teile der Gesellschaft verloren haben, die sich nicht mehr an die sozialen Normen halten, dann geht das nicht dadurch weg, dass wir solche Inhalte auf den Plattformen löschen. Man muss viel tiefergehender fragen, wo wir Probleme mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt haben. Wichtig ist, dass wir nicht glauben, dass wir durch die Kontrolle von Kommunikation diese dahinterliegenden Probleme lösen können.

Sie nennen das NetzDG einen "Exportschlager".

Aber wirklich nur in Anführungszeichen. Denn die Entwicklung scheint mir mehr als bedenklich. Es gibt viele Länder, die das Gesetz - in Teilen - kopiert haben, darunter Weißrussland, Indien, Malaysia und andere. Zu den Ersten, die das Gesetz umsetzten, gehörte Russland, das auch explizit auf Deutschland verwiesen hat. Man darf nicht unterschätzen, welchen Einfluss es hat, wenn sich Regierungen darauf beziehen können, dass es ein solches Gesetz auch in Deutschland gibt. Deutschland hat international einen exzellenten Ruf in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Befolgung der Menschenrechte. Dabei fällt unter den Tisch, dass in den genannten Ländern die Gerichte nicht so frei sind wie hier und die Regierungen repressiver vorgehen.

Das heißt, das NetzDG wird in anderen Ländern missbraucht?

Ich weiß aus eigenen Gesprächen mit Regierungsmitarbeitern betroffener Länder, dass Regierungen das NetzDG - ob bewusst oder unbewusst - missverstanden haben. In Extremfällen haben die Regierungen besagter Länder Einfluss darauf, welche Inhalte von den Plattformen binnen 24 Stunden gelöscht werden müssen. Das ist die Frist für die Löschung offensichtlich rechtswidriger Inhalte, wie sie auch in Deutschland gilt. In anderen Ländern wurde das Gesetz teils so angepasst, dass schon sogenannte Fehlinformationen von den Plattformen gelöscht werden müssen. Was Fehlinformationen sind, entscheidet im Zweifel die Regierung.

Kann man dem Verantwortlichen Heiko Maas denn einen Vorwurf machen, wenn andere Länder ein deutsches Gesetz missbrauchen?

Da muss man vorsichtig sein. Man würde sich ja einerseits die Hände binden, wenn man bei jedem Gesetzesvorhaben Angst hätte, dass es von autokratischen Regimen missbraucht werden könnte. Andererseits gehört zu einem Gesetzgebungsprozess auch eine Abschätzung, welche Folgen das Gesetz haben kann, auch auf globaler Ebene. Und das ist beim NetzDG meiner Meinung nach nicht passiert.

Gerade arbeitet die Bundesregierung an einer Verschärfung des Gesetzes. Die Neufassung sieht unter anderem vor, dass soziale Netzwerke potenziell strafwürdige Kommentare selbst an das Bundeskriminalamt melden und Passwörter von Nutzern an Strafverfolgungsbehörden herausgeben müssen.

Das ist in Teilen hochbedenklich. Der erste Gesetzentwurf dazu war in der Form sogar eindeutig verfassungswidrig, und ist dann leicht abgemildert worden. Es muss beispielsweise klar sein, dass über die Rechtmäßigkeit einer Passwortherausgabe nur ein Richter entscheiden kann. Meldepflichten sehe ich dagegen nicht zwingend als problematisch an. Ein Punkt muss ja sein, strafwürdige Kommentare wirklich zu verfolgen und sie nicht nur durch Löschen unsichtbar zu machen. Dafür braucht die Strafverfolgung in der Regel aber keine Passwörter. Deshalb ist unklar, was mit dieser Befugnis eigentlich geschehen soll.

Was fordern Sie also von der Bundesregierung?

Die Bundesregierung sollte nicht über eine Verschärfung des NetzDGs nachdenken, sondern die Ergebnisse einer unabhängigen Evaluation des Gesetzes abwarten. Die kann auch zur Folge haben, dass man bestimmte Tatbestände wieder aus dem Gesetz nimmt, die problematisch sind. Außerdem müssen wir stärker im Zusammenspiel unterschiedlicher Regeln denken: Was ist mit flächendeckenden, möglicherweise von den Plattformen mitfinanzierten Anlaufstellen für Menschen, die von Hasskommunikation betroffen sind? Sie könnten Betroffene informieren, wie sie mit einem beleidigenden Kommentar umgehen können. Außerdem müssen wir uns damit auseinandersetzen, warum uns Zivilität verloren geht. Und wir müssen uns fragen, wie die Zivilgesellschaft Hass im Netz noch couragierter entgegentreten kann, statt nach dem Irrglauben zu leben: Nur weil es nicht mehr auf Facebook zu sehen ist, ist es nicht mehr da.

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