Natur:Einigung über Schutzhütte in Lüneburger Heide möglich

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Blick auf eine Schutzhütte in in Kronsbergheide in der Lüneburger Heide. (Foto: Georg Wendt/dpa)

Eine Hütte für Wanderer sorgt in der Lüneburger Heide für Diskussionen. Der Landkreis wollte den Abriss der von der Landjugend Amelinghausen aufgebauten Holzhütte. Nun ist ein Kompromiss in Sicht.

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Amelinghausen (dpa/lni) - Der monatelange Streit um eine kleine Schutzhütte in der Kronsbergheide bei Lüneburg soll zu einem Ende kommen. Bei einem Vieraugengespräch signalisierte Landrat Jens Böther (CDU) dem Samtgemeindebürgermeister Christoph Palesch (SPD) den Willen zu einer Lösung, ohne dass die von der Landjugend Amelinghausen errichtete Holzhütte weichen muss. 

Um die offene Rastmöglichkeit zu erhalten, bietet der Landkreis Lüneburg nun eine Duldung an. „Damit könnte die Hütte stehen bleiben, es müssen aber klare Änderungen vorgenommen werden“, sagte Böther laut Mitteilung vom Mittwoch. „Die jetzige Hütte wird an Ort und Stelle um etwa die Hälfte verkleinert, sofern dies technisch möglich ist, und ihr Eingang wird zum Wanderweg auf der Nordost-Seite verlegt“, erklärte Palesch. Alle Außenanlagen und der Pflasterboden müssen zurückgebaut werden. Der beschädigte Magerrasen werde wieder angelegt und eine kleine Einpfählung zur Besucherlenkung errichtet. 

Genehmigungsfähig sei die Holzhütte dadurch aus Sicht der Kreisverwaltung trotzdem nicht, zumindest eine Duldung wäre aber möglich, führte Böther aus. So könnte das Bauwerk für die kommenden 25 Jahre dort erhalten bleiben. Bis zum nächsten Heideblütenfest im August in Amelinghausen soll das Thema von den Gremien abgesegnet und im Grundsatz aus der Welt sein.

Eine Gruppe junger Leute hatte im Mai die mit Spenden finanzierte Unterstellmöglichkeit zusammengebaut. Sie hatten die Unterstützung der Samtgemeinde und gingen davon aus, dass sie für das kleine Refugium mitten in der Heide keine Baugenehmigung brauchen. Sie wurden aber anonym angezeigt, weil die Schutzhütte an einem Biotop liegt und der Landkreis sah das Werk als bauliche Anlage, die genehmigt werden muss. Der Vorschlag des nachträglichen Bauantrags wurde abgelehnt. 

© dpa-infocom, dpa:240313-99-328809/2

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