Mögliches Beihilfeverfahren:EU wird nach Sommerpause über Erneuerbare-Energien-Gesetz entscheiden

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Verbraucher zahlen mehr für die Ökostromförderung, aber energieintensive Konzerne bekommen einen Rabatt auf ihre Stromrechnung: Ist das eine verbotene Beihilfe? Die Europäische Kommission könnte sich das Gesetz bald vorknöpfen.

Ein mögliches EU-Verfahren gegen das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht nach Angaben der EU-Kommission nicht unmittelbar bevor. Zwar würden Teile des Gesetzes wie die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen derzeit geprüft, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. "Diese Voruntersuchung ist nicht abgeschlossen und auf jeden Fall sind keine Entwicklungen vor der Sommerpause geplant."

Der Spiegel hatte am Wochenende berichtet, dass die EU-Kommission die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen im EEG rügt und deshalb ein Verfahren gegen Deutschland vorbereitet. Demnach konzentriere sich Almunia bei seiner Untersuchung auf die EEG-Umlage, die Stromkunden für die Erzeugung erneuerbarer Energie bezahlen müssen. Energieintensive Unternehmen sind von der Zahlung aber weitgehend ausgenommen, was die EU-Kommission als unerlaubte Beihilfe werte. Deswegen wolle die EU-Kommission bereits am Mittwoch ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen, hieß es in dem Bericht.

Doch so schnell wird es nicht gehen. Der Sprecher bestätigte, dass die EU-Kommission derzeit prüft, ob die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen als Staatshilfe zu werten seien und als solche mit den bestehenden EU-Regeln vereinbar seien. Die Brüsseler Sommerpause geht bis Ende August, eine Entscheidung über die Vereinbarkeit des EEG mit EU-Gesetzen könnte somit im Herbst fallen.

Die Bundesregierung sieht dem möglichen EU-Verfahren nach eigenen Worten gelassen entgegen. "Wir haben unsere Argumente in Brüssel vorgebracht", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Regierung sei überzeugt, dass die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland "mit EU-Recht vereinbar" sei. Eine Sprecherin des Umweltministeriums sagte, ihr Haus sehe dem Vorgehen der Kommission "mit Gelassenheit entgegen". Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums betonte, das EEG müsse generell überarbeitet werden.

Das EEG organisiert in die Förderung von Strom aus Wind- oder Solaranlagen. Die Betreiber solcher Anlagen bekommen 20 Jahre lang einen garantierten Abnahmepreis für den Strom. Damit soll sich die Investition in die neuen Technologien lohnen. Diese Förderung soll theoretisch von allen Stromkunden über die sogenannte EEG-Umlage bezahlt werden. Bestimmte Unternehmen können sich allerdings von der Zahlung befreit lassen.

Die Möglichkeiten dazu hat die schwarz-gelbe Koalition deutlich ausgeweitet, weshalb die Zahl der Befreiungen im vergangenen Jahr massiv in die Höhe sprang. Für 2014 stellen so viele Konzerne wie nie Anträge auf Befreiung. Fallen die Industrieunternehmen als Umlagenzahler aus, müssen kleine Firmen und private Verbraucher deren Anteil an der Ökostrom-Förderung übernehmen.

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