Leserdiskussion:Geteilte Kosten bei Schönheitsreparaturen: Ist das BGH-Urteil fair?

Wer in eine unrenovierte Wohnung einzieht, kann - wenn der Zustand der Räume sich nach vielen Jahren "wesentlich" verschlechtert hat - den Vermieter zum Malen und Tapezieren verpflichten. Aber eben nur, wenn er sich an den Kosten beteiligt. (Foto: dpa)

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts würden Schönheitsreparaturen auf die Mieter abgewälzt, kommentiert SZ-Autor Wolfgang Janisch. Der BGH sollte wieder stärker zum Ausgangspunkt des Gesetzgebers zurückkehren: Der Mieter zahlt Miete, der Vermieter sorgt für Renovierung.

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  • Kommentar: Keine gute Nachricht für Mieter

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