Hamburg (dpa) - Teilerfolg für Erdogan gegen Böhmermann: Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator erlassen. Jan Böhmermann darf den größeren Teil seines Gedichts „Schmähkritik“ damit nicht wiederholen, wie das Gericht mitteilte. Das Gedicht hatte Böhmermann am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Bei dem Beschluss geht es um Gedichtspassagen, die Erdogan nach Einschätzung des Gerichts angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.
Medien:Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann erlassen
Hamburg (dpa) - Teilerfolg für Erdogan gegen Böhmermann: Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator erlassen. Jan Böhmermann darf den größeren Teil seines Gedichts "Schmähkritik" damit nicht wiederholen, wie das Gericht mitteilte. Das Gedicht hatte Böhmermann am 31. März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Bei dem Beschluss geht es um Gedichtspassagen, die Erdogan nach Einschätzung des Gerichts angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.
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