Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Heute und morgen werden in Leipzig die ersten 14 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Rundfunkgeräte es darin gibt. Das empfinden die Kläger als Willkür.
Medien:Bundesverwaltungsgericht prüft Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Heute und morgen werden in Leipzig die ersten 14 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Rundfunkgeräte es darin gibt. Das empfinden die Kläger als Willkür.
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