Medien:Böhmermann versus Erdogan: Was bislang geschah

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Der Satiriker hatte in einem sogenannten Schmähgedicht über Erdogan in seiner Fernsehshow „Neo Magazin Royale“ bewusst beleidigende Formulierungen benutzt. (Foto: Robert Ghement)

Berlin (dpa) - Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan geht gegen ein Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann vor. Das bringt auch die Bundesregierung in Bedrängnis. Ein Überblick:

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Berlin (dpa) - Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan geht gegen ein Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann vor. Das bringt auch die Bundesregierung in Bedrängnis. Ein Überblick:

17. März: Im NDR macht sich die Satire-Sendung „extra 3“ in einem Lied über Erdogan lustig.

22. März: Die Türkei bestellt den deutschen Botschafter Martin Erdmann ein, um gegen den zweiminütigen Film zu protestieren.

29. März: Die Bundesregierung weist den Protest in einem Telefonat mit der türkischen Seite zurück: Die Presse- und Meinungsfreiheit sei „nicht verhandelbar“.

31. März: Der Satiriker Jan Böhmermann liest in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht über Erdogan vor, das unter die Gürtellinie geht. Böhmermann will damit nach eigener Aussage die Unterschiede zwischen erlaubter und verbotener Satire aufzeigen.

1. April: Das ZDF gibt bekannt, dass der Beitrag aus der Mediathek gelöscht und nicht wie vorgesehen wiederholt wird.

3. April: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert Böhmermanns Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als „bewusst verletzend“. Gleichzeitig bekräftigt sie den hohen Wert der Presse- und Meinungsfreiheit.

6. April: Die Staatsanwaltschaft Mainz teilt mit, dass sie wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten ermittelt. Zuvor seien rund 20 Strafanzeigen eingegangen.

10. April: Aus Berliner Regierungskreisen wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt eine Bestrafung von Böhmermann verlangt.

11. April: Die Bundesregierung kündigt an, die Forderung zu prüfen. Regierungssprecher Steffen Seibert betont, die Freiheit der Kunst und die Pressefreiheit seien für Kanzlerin Merkel nicht verhandelbar. Die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigt einen Strafantrag Erdogans gegen Böhmermann wegen Beleidigung.

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